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Entscheidung 5 Ob 224/14y×

Entscheidung 5 Ob 224/14y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0041743 Rechtssatz 22.09.1970Zivilrecht
Ein der Rechtsmittelschrift beigelegtes "Rechts" gutachten ist eine zulässige Form der Bezugnahme auf Lehre und Rechtsprechung, sofern die Rechtsmittelschrift auf den Gutachtensinhalt ausdrücklich verweist. Rechtsgutachten sind nicht zurückzuweisen.
RS0043585 Rechtssatz 19.12.1974Zivilrecht
Verweise der Revisionsschrift auf ein in der Berufungsverhandlung vorgelegtes und vom Berufungsgericht ohne gesetzliche Grundlage zum Akt genommenes privates Rechtsgutachten sind unzulässig und unbeachtlich (Gutachten über österreichisches Privatrecht).
RS0075861 Rechtssatz 09.05.1995Zivilrecht
Eine Pflicht, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes nach Art 177 EWGV einzuholen, besteht dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt.
RS0107074 Rechtssatz 17.12.1996Zivilrecht
Tragender Gedanke des Rechtes des Vermieters auf Mietzinserhöhung ist der Übergang von der kriegsbedingten und nachkriegsbedingten Wohnungsbewirtschaftung und Geschäftsraumbewirtschaftung zu einer marktwirtschaftlichen Ordnung des Mietwesens. In bestehende …
RS0108983 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Von einer "entscheidenden" Änderung kann in der Regel erst gesprochen werden, wenn es zu einem Kippen des Mehrheitsverhältnisses gekommen ist. Jede andere Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Gesellschaft (juristischen …
RS0111167 Rechtssatz 29.09.1998Zivilrecht
Entscheidend für das Recht auf Anhebung des Mietzinses gegenüber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es, ob auf der Mieterseite ein Machtwechsel in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht eingetreten ist; das ist grundsätzlich dann der Fall, w …
RS0111296 Rechtssatz 22.12.1998Zivilrecht
Es kommt nicht darauf an, ob der (geänderte) entscheidende Einfluss auf die Mietergesellschaft von innen oder von außen kommt, weil die weite Formulierung des § 12a Abs 3 MRG den Machtwechsel in der Gesellschaft erfassen soll. Die Einflussmöglichkeit muss z …
RS0117487 Rechtssatz 25.03.2003Zivilrecht
Die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit richten sich gegen Diskriminierungen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten und von ausländischen Gesellschaften; aus ihnen sind aber keine individuellen Ansprüche (zB) auf Zulassung (hier: Ertei …
RS0123074 Rechtssatz 22.10.2007Zivilrecht
Es bleibt grundsätzlich den nationalen Gerichten überlassen, zu beurteilen, ob die richtige Anwendung des EG-Rechts derart offenkundig ist, dass von einer Vorlage abgesehen werden kann. Das Bestehen keines „vernünftigen Zweifels" i.S. „acte clair" ist nicht …