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Entscheidung 5 Ob 251/12s×

Entscheidung 5 Ob 251/12s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017746 Rechtssatz 20.06.1963Zivilrecht
Die Berücksichtigung der Verkehrsübung kann allenfalls auch zu einer Ergänzung des Vertrages um dasjenige führen, was für den eingetretenen, nicht vorhergesehenen Fall nach Treu und Glauben sowie nach den Richtlinien des im Vertrag für die ins Auge gefasste …
RS0020499 Rechtssatz 21.02.1973Zivilrecht
Ein Mietvertrag enthält nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen, die einander in der Regel, dass heißt wenn nicht die Bestimmungen des Mietengesetzes gelten, sogar gleichwertig sind. Die sich daraus ergebende vertragliche Rechtsstellung des Bestandne …
RS0032623 Rechtssatz 24.04.1979Zivilrecht
Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an die Stelle einer aus dem Schuldv …
RS0032653 Rechtssatz 28.02.1984Zivilrecht
Grundsätzlich geht die gesamte Rechtsstellung der ausscheidenden Vertragspartei in dem konkreten Entwicklungsstand auf den Vertragsübernehmer über, den sie zusammen mit dem betreffenden Vertragsverhältnis im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsübernahm …
RS0032705 Rechtssatz 18.05.1921Zivilrecht
Unzulässigkeit der Abtretung der Rechte des Bestandnehmers aus dem Bestandvertrages schlechtweg ohne Zustimmung des Bestandgebers.
RS0032727 Rechtssatz 12.03.1968Zivilrecht
Der Vermieter kann gegen seinen Willen nicht gezwungen werden, den Zessionar der Mietrechte auch als Verpflichteten aus dem Mietvertrag anzuerkennen. Einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Vermieters, gemäß § 1423 ABGB in Zukunft die im Einverst …
RS0033492 Rechtssatz 28.01.1971Zivilrecht
Die Abtretung von Bestandrechten ist ein Fall der sogenannten Vertragsübernahme. Die Rechte und Verbindlichkeiten des Übernehmers verbleiben hiebei "ebendieselben" (§§ 1394, 1407 ABGB). Das gilt auch für jene Vertragsbestimmungen und Nebenabreden, die der V …
RS0083324 Rechtssatz 30.06.1982Zivilrecht
Es bestanden nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1940 verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen der bauausführenden Genossenschaft und dem die Wohnung oder das Haus nutzenden Mitglied. Hinsichtlich des grundsätzlich …
RS0108705 Rechtssatz 14.10.1997Zivilrecht
Der im Schuldverhältnis verbleibende Geschäftspartner kann seine Zustimmung zur Vertragsübernahme auch im voraus erklären.