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Entscheidung 5 Ob 28/25s×

Entscheidung 5 Ob 28/25s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011287 Rechtssatz 26.05.1954Zivilrecht
Die Verpfändung einer Sache für künftige Forderungen genügt nur dann, wenn wenigstens die Personen bezeichnet sind, zwischen denen die Forderung entstehen soll, und der Rechtsgrund, auf dem die zu sichernde künftige Forderung beruht.
RS0011341 Rechtssatz 22.02.1984Zivilrecht
Bei Pfandrechten ergibt sich aus dem Grundsatz der ungeteilten Pfandhaftung, daß das Pfandobjekt bis zur vollständigen Befriedigung haftet: der Gläubiger ist, wenn er nur teilweise befriedigt wird, nicht verpflichtet, einzelne Pfandgegenstände oder einen Te …
RS0011343 Rechtssatz 30.10.1985Zivilrecht
Der Grundsatz der Akzessorietät besagt, daß ein Pfandrecht ohne Forderung nicht entstehen und fortbestehen kann. Diese Forderung muß aber keine schon im Zeitpunkt der Pfandbestellung oder Begründung des Pfandrechtes bestehende Forderung sein, sondern es kan …
RS0011375 Rechtssatz 16.10.1979Zivilrecht
Ein Pfandrecht kann auch für bedingte und künftige Forderungen wirksam bestellt werden, sofern diese ausreichend bestimmbar sind; die Pfandklage kann allerdings vor der Entstehung der Forderung nicht erhoben werden.
RS0011556 Rechtssatz 04.03.1980Zivilrecht
Persönliche Dienstbarkeiten haben als Subjekt eine bestimmte Person, der ein Vorteil verschafft werden soll. Das aus der Dienstbarkeit erfließende Recht endet daher spätestens mit dem Tod des Berechtigten, wenn nicht die Erstreckung des Rechtes auf die Erbe …
RS0015145 Rechtssatz 17.11.1964Zivilrecht
Eine bedingte Forderung kann Gegenstand des Pfandrechtes sein.
RS0022404 Rechtssatz 12.10.1978Zivilrecht
Der Ausgedingsnehmer kann die Geldablöse seines Naturalausgedinges (sogenannter Unvergleichsfall) auch für die Vergangenheit begehren.
RS0022423 Rechtssatz 03.06.1975Zivilrecht
Das Ausgedinge ist die auf einer Liegenschaft ruhende dingliche Verpflichtung zu Naturalleistungen, Geldleistungen und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers.
RS0022466 Rechtssatz 06.10.1970Zivilrecht
Für die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld im "Unvergleichsfall" macht es keinen Unterschied, ob diese Umwandlung bereits im Übergabsvertrag vorgesehen war oder nicht. Sie hat zur Folge, daß der Ausgedingspflichtige anstelle des Naturalausgedinges eine …
RS0022521 Rechtssatz 02.10.1969Zivilrecht
Der sogenannte "Unvergleichsfall" ("Nichtvertragsfall"), der den Ausgedingsnehmer berechtigt, die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld zu verlangen, ist dann verwirklicht, wenn dem Ausgedingsberechtigten der Genuss des Naturalausgedinges nach dem Verhalt …
RS0022564 Rechtssatz 30.01.1980Zivilrecht
Der Auszugsberechtigte kann dann, wenn er durch den Auszugsverpflichteten schuldhafterweise außerstandegesetzt wurde, die bedungenen Naturalleistungen zu beziehen, eine Geldrente in Anspruch nehmen, die an Stelle der ursprünglichen Leistung tritt, im übrige …
RS0034150 Rechtssatz 11.04.1938Zivilrecht
Wird für eine Forderung, die nach § 1486 ABGB in drei Jahren verjährt, ein bücherliches Pfandrecht bestellt, so unterliegt sie von da an der allgemeinen dreißigjährigen Verjährung.
RS0060596 Rechtssatz 02.01.1929Zivilrecht
Unzulässigkeit der bücherlichen Anmerkung der Klage auf Feststellung des Bestandes eines Ausgedinges.
RS0060992 Rechtssatz 23.04.1969Zivilrecht
Die Anwendung des § 136 GBG setzt voraus, dass nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten und grundbücherlich noch nicht durchgeführt ist. Eine Änderung der Rechtsprechung stellt keine derartige Rechtsänderung dar.
RS0061010 Rechtssatz 04.04.1973Zivilrecht
Voraussetzung für eine Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG ist die mangelnde Übereinstimmung des Grundbuches mit der wirklichen Rechtslage; sie kommt dann zur Anwendung, wenn nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten, grundbücherlich ab …
RS0079847 Rechtssatz 19.12.1995Zivilrecht
Eine Berichtigung des Grundbuches nach § 136 GBG hat zur Voraussetzung, dass nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten ist. Daraus folgt, dass auch eine Einverleibung im Sinne des § 136 GBG eine Eintragung in das Grundbuch darstellt, die …
RS0122297 Rechtssatz 08.05.2007Zivilrecht
Leibrenten nach § 1284 ABGB können entweder in ziffernmäßig bestimmter Höhe ohne Wertsicherung als Hypothek oder als Reallast verbüchert werden. Unter welchen spezifischen Voraussetzungen im Lichte der Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG vom Erlöschen von …