Rechtstracker.at
Entscheidung 5 Ob 36/12y×

Entscheidung 5 Ob 36/12y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006036 Rechtssatz 27.08.1954Zivilrecht
Im außerstreitigen Verfahren ist es nicht obligatorisch vorgeschrieben, die Beteiligten mündlich zu vernehmen, es genügt, dass ihnen die Möglichkeit der Stellungnahme eröffnet wird.
RS0006057 Rechtssatz 03.10.1973Zivilrecht
Der Mangel des rechtlichen Gehörs im Außerstreitverfahren in erster Instanz wird behoben, wenn Gelegenheit bestand, den eigenen Standpunkt im Rekurs zu vertreten (EFSlg 16707, 1 Ob 53/73). Dieser Grundsatz kann aber dann nicht angewendet werden, wenn das Re …
RS0007568 Rechtssatz 16.11.1989Zivilrecht
Ist der Nacherbfall der Tod der Vorerben, so finden zwei getrennte Nachlaßverfahren statt: Das wieder aufgenommene nach dem Erblasser und die Abhandlung nach dem Vorerben.
RS0007574 Rechtssatz 21.10.1987Zivilrecht
Dem uneigentlichen Nachlegatar steht anders als dem Nacherben gegen den mit dem Vermächtnis belasteten Erben nur ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch zu. Tritt der Bedingungsfall ein, ist daher das Verlassenschaftsverfahren nach den szt. Erblasser nicht …
RS0007777 Rechtssatz 24.04.1934Zivilrecht
Die Vorschrift des § 92 AußStrG über die Inventur findet auf Substitutionsvermächtnisse keine Anwendung.
RS0007860 Rechtssatz 11.10.1974Zivilrecht
Dafür, ob ein bestimmter Gegenstand in das Nachlassinventar aufzunehmen ist, ist lediglich der Besitz und nicht das Eigentum des Erblassers maßgebend. Die naturaliter übergebene Liegenschaft gehört nicht in die Verlassenschaft des noch als Eigentümer im Gru …
RS0012535 Rechtssatz 17.03.1978Zivilrecht
Bei der fideikommissarischen Substitution ist der Vorerbe Eigentümer des Nachlasses, doch ist sein Eigentum zeitlich beschränkt. Seine Rechtsstellung kommt der eines Fruchtnießers nahe. Bei einer Substitution auf den Überrest hingegen ist der Vorerbe von al …
RS0012564 Rechtssatz 03.09.1992Zivilrecht
Der Nacherbe ist - wie der Vorerbe - Erbe und damit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, nicht aber des Vorerben.
RS0107196 Rechtssatz 12.03.1997Zivilrecht
Sind nach Anordnung eines Erblassers aus dem dem Erben zugekommenen Nachlass beim Tod des Erben oder beim Eintritt eines sonstigen Termins oder einer Bedingung bestimmte Sachen an begünstigte Personen auszufolgen, liegt ein sogenanntes uneigentliches Nachle …
RS0107374 Rechtssatz 18.03.1997Zivilrecht
Sparbücher sind dann in das Inventar aufzunehmen und zu bewerten, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zumindest in dessen Besitz standen und nicht erkennbar Eigentumsrechte dritter Personen daran gegeben waren.
RS0109531 Rechtssatz 17.03.1998Zivilrecht
Das Inventar hat gemäß § 97 AußStrG ein genaues und vollständiges Verzeichnis alles beweglichen und unbeweglichen Vermögens, in dessen Besitz sich der Erblasser zur Zeit seines Todes befunden hat, sohin aller Aktiva zu enthalten (NZ 1969, 42; RZ 1937, 345).
RS0121985 Rechtssatz 18.04.2007Zivilrecht
Gemäß § 166 Abs 2 AußStrG 2005 ist nur darüber zu entscheiden, ob eine Sache in das Inventar aufgenommen oder ausgeschieden wird, nicht jedoch darüber, ob die Sache als Eigentum des Erblassers zum Verlassenschaftsvermögen gehört. Allzu komplizierte Eigentum …