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Entscheidung 5 Ob 40/21z×

Entscheidung 5 Ob 40/21z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018588 Rechtssatz 13.11.1985Zivilrecht
Die Angabe (Lichtbilder) im Katalog (Prospekt) des Reiseveranstalters sind als (ausdrückliche) Zusicherung der dort genannten Eigenschaften und nicht nur als unverbindliche Werbung zu beurteilen, weil in der Regel keine individuellen Leistungsbeschreibungen …
RS0043122 Rechtssatz 15.02.1972Zivilrecht
Die von einem Sachverständigen (zum Beispiel bei der Ermittlung des Wertes enteigneter Grundstücke) zur Gewinnung von Tatsachenfeststellungen anzuwendenden Regeln der Wissenschaft, Sachkunde und Kunstfertigkeit sind Erfahrungsgrundsätze zur Gewinnung des Sa …
RS0043219 Rechtssatz 29.05.1957Zivilrecht
Die Beurteilung, zu der der Richter im Anschluss an ein Sachverständigengutachten auf dem dem Prozessrichter vorbehaltenen Gebiete der Würdigung tatsächlicher Umstände und der Beweisergebnisse gelangt, kann in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht damit …
RS0107680 Rechtssatz 11.02.1997Zivilrecht
Die Mangelhaftigkeit eines Leistungsgegenstandes ist nicht abstrakt, sondern immer aufgrund des konkreten Veräußerungsvertrages zu beurteilen.
RS0126729 Rechtssatz 07.04.2011Zivilrecht
Welche konkreten Eigenschaften bzw welche Verwendungsmöglichkeit die versprochene Leistung haben muss, ergibt sich aus dem Vertrag.
RS0127170 Rechtssatz 22.06.2011Zivilrecht
Nach dem ersten Satz des § 922 Abs 2 ABGB ist die Frage, ob die Sache dem Vertrag entspricht, auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer aufgrund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder bestimmter dritter Personen (Hersteller, …
RS0127171 Rechtssatz 22.06.2011Zivilrecht
Bei öffentlichen Aussagen des Veräußerers oder seiner Verhandlungsgehilfen ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie den konkreten Vertragsverhandlungen (stillschweigend) zugrunde gelegt werden und auf diesem Weg Eingang in die Vereinbarung finden können.