Entscheidung 5 Ob 545/76
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
11.05.1976
Kopf
Die Akten werden mit dem Hinweis zurückgestellt, dass das Verfahren im Hinblick auf die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft durch den emeritierten Dr. W* S* gemäß § 160 ZPO unterbrochen ist und auch die Revision der klagenden Partei nicht mehr an ihn zugestellt werden konnte.Die Akten werden mit dem Hinweis zurückgestellt, dass das Verfahren im Hinblick auf die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft durch den emeritierten Dr. W* S* gemäß Paragraph 160, ZPO unterbrochen ist und auch die Revision der klagenden Partei nicht mehr an ihn zugestellt werden konnte.
Spruch
Eine Vollmacht des zu seinem mittlerweiligen Stellvertreter bestellten Rechtsanwaltes Dr. H* P*, der die Revisionsbeantwortung erstattet hat, liegt nicht vor.
Rechtliche Beurteilung
Eine solche Bestellung bewirkt aber nicht den Eintritt in das Vollmachtsverhältnis mit der Partei (SZ 44/43).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:0050OB00545.76.0511.000
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2025
Dokumentnummer
JJT_19760511_OGH0002_0050OB00545_7600000_000
Rechtssätze aus dieser Entscheidung