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Entscheidung 5 Ob 545/76×

Entscheidung 5 Ob 545/76

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

5Ob545/76

Entscheidungsdatum

11.05.1976

Kopf

Die Akten werden mit dem Hinweis zurückgestellt, dass das Verfahren im Hinblick auf die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft durch den emeritierten Dr. W* S* gemäß Paragraph 160, ZPO unterbrochen ist und auch die Revision der klagenden Partei nicht mehr an ihn zugestellt werden konnte.

Spruch

Eine Vollmacht des zu seinem mittlerweiligen Stellvertreter bestellten Rechtsanwaltes Dr. H* P*, der die Revisionsbeantwortung erstattet hat, liegt nicht vor.

Rechtliche Beurteilung

Eine solche Bestellung bewirkt aber nicht den Eintritt in das Vollmachtsverhältnis mit der Partei (SZ 44/43).

Textnummer

E800521

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:0050OB00545.76.0511.000

Im RIS seit

02.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2025

Dokumentnummer

JJT_19760511_OGH0002_0050OB00545_7600000_000

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