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Entscheidung 5 Ob 60/11a×

Entscheidung 5 Ob 60/11a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006663 Rechtssatz 29.09.1981Zivilrecht
Der Agrarbehörde kommt auf Grund der ihr nach dem Tir FLG 1978 zustehenden behördlichen Aufgaben die nach den Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen zu beurteilende Befugnis zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen Grundbuchsbeschlüsse dann zu, wenn e …
RS0006805 Rechtssatz 10.01.1978Zivilrecht
Rekursrecht der Agrarbezirksbehörde gegen die Löschung der Ersichtlichmachung einer Liegenschaft als agrargemeinschaftliche.
RS0006808 Rechtssatz 10.07.1957Zivilrecht
Die Agrarbehörde hat in einem Grundbuchsverfahren, das trotz Anmerkung eines Zusammenlegungsverfahrens ohne ihre Anhörung (§§ 96 ff FlG) durchgeführt wird, keine Parteistellung und kann daher den Grundbuchsbeschluss nicht mit Rekurs bekämpfen.
RS0036880 Rechtssatz 10.03.1931Zivilrecht
Bindung an rechtskräftige verwaltungsbehördliche Entscheidungen.
RS0036975 Rechtssatz 22.05.1979Zivilrecht
Die Bindung der Gerichte an rechtskräftige rechtsgestaltende Verwaltungsbescheide kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Parteien des gerichtlichen Verfahrens in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren und auch keine Möglichk …
RS0036981 Rechtssatz 17.05.1978Zivilrecht
Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden, und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzu …
RS0037078 Rechtssatz 17.10.1956Zivilrecht; Strafrecht
Verfügungen von Verwaltungsbehörden müssen aber nur dann zur Grundlage eines gerichtlichen Erkenntnisses genommen werden, soferne außer der Zuständigkeit der Behörde feststeht, dass sie sich in den Grenzen ihrer Amtsbefugnis gehalten und die Entscheidung au …
RS0058963 Rechtssatz 27.11.1990Zivilrecht
Nach der vorliegenden oberstgerichtlichen Rechtsprechung (EvBl 1957/116; SZ 30/41; RPflSlgG 208 und 245) zur insoweit gleichartigen Rechtslage in anderen Bundesländern steht der Agrarbehörde gegen den Beschluss des Grundbuchsgerichtes, mit dem dieses auf Gr …
RS0099943 Rechtssatz 12.06.1996Zivilrecht
Genehmigungen von Verwaltungsbehörden, die Voraussetzung einer bücherlichen Eintragung sind, müssen mit der Bestätigung der Rechtskraft versehen sein. Gleiches gilt für Bescheide, mit denen dem Grundbuchsgericht nachzuweisen ist, dass ein zu verbüchernder E …
RS0116135 Rechtssatz 26.02.2002Zivilrecht
Eine Rechtsmittellegitimation der Agrarbehörde wird bejaht, wenn das Rechtsmittel auf die Einhaltung von bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Flurverfassungsbestimmungen abzielt, deren Einhaltung die Agrarbehörde mit ihrem Rechtsmittel gewährleisten will.
RS0126922 Rechtssatz 29.03.2011Zivilrecht
Die Ersichtlichmachung der Bezeichnung „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ im Sinn des § 38 Abs 2 TFLG 1996 entspricht qualitativ einer Anmerkung gemäß § 20 lit a GBG, die lediglich erfordert, dass die betreffende Agrargemeinschaft (auch) auf Gemeindegut iSd § …