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Entscheidung 5 Ob 74/25f×

Entscheidung 5 Ob 74/25f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043718 Rechtssatz 27.11.1990Zivilrecht
Unter Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses ist dabei nicht jede (wertneutrale) Veränderung zu verstehen, sondern nur eine solche Veränderung, die eine Verschlechterung des Erscheinungsbildes bewirkt. Die Beurteilung, ob eine solche Verschlech …
RS0069551 Rechtssatz 26.06.1990Zivilrecht
Das Fehlen auch nur einer einzigen Voraussetzung dieser die widerstreitenden Interessen des Hauptmieters einerseits und des Vermieters sowie der übrigen Mieter des Hauses anderseits ausgewogen berücksichtigenden Voraussetzungen führt dazu, dass der Vermiete …
RS0069662 Rechtssatz 11.03.1986Zivilrecht
Für eine erfolgreiche Antragstellung nach § 9 Abs 1 MRG ist erforderlich, dass sämtlich im § 9 Abs 1 Z 1 bis 7 MRG bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.
RS0069695 Rechtssatz 14.09.1993Zivilrecht
Bezüglich der Übung des Verkehrs ist auf objektive Umstände abzustellen, beim "wichtigen Interesse" des Mieters auf das subjektive Interesse des Bestandnehmers an der beabsichtigten Änderung.
RS0069725 Rechtssatz 24.02.1987Zivilrecht
Die Behauptungslast und materielle Beweislast für die negative Voraussetzung des § 9 Abs 1 Z 5 MRG (Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters) trifft diesen.
RS0083341 Rechtssatz 02.02.1993Zivilrecht
"Wichtiges Interesse" ist nicht jeder bloße - wenn auch verständliche oder sogar von achtenswerten Motiven getragene - Wunsch.
RS0113606 Rechtssatz 30.05.2000Zivilrecht
Ob die positive Voraussetzung der Duldungspflicht des Vermieters gemäß § 9 Abs 1 Z 2 iVm § 9 Abs 2 Z 5 MRG und die negativen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs 1 Z 5 und 6 MRG gegeben sind, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb darin reg …