- 5 Ob 35/90
Entscheidungstext OGH 27.11.1990 5 Ob 35/90
Veröff: WoBl 1991,125
- 5 Ob 1029/91
Entscheidungstext OGH 30.04.1991 5 Ob 1029/91
Veröff: WoBl 1991,212 (Call)
- 5 Ob 1021/92
Entscheidungstext OGH 07.04.1992 5 Ob 1021/92
Auch; Beisatz: Hier: Parabolspiegelantenne (T1)
- 5 Ob 127/91
Entscheidungstext OGH 14.07.1992 5 Ob 127/91
Vgl; Beisatz: Hier: "Übung des Verkehrs", "wichtige Interessen des Wohnungseigentümers". (T2)
- 5 Ob 125/92
Entscheidungstext OGH 24.11.1992 5 Ob 125/92
Beisatz: Hier: Anbau eines Aufzuges an eine dreistöckige Jugendstilvilla. (T3)
- 5 Ob 35/94
Entscheidungstext OGH 31.05.1994 5 Ob 35/94
Vgl auch; Beisatz: Hier: Umwidmung einer Wohnung in eine Arztordination, wobei die hier vorliegende Einzelfallgestaltung (Bauart des Gebäudes - kein Stiegenhaus, Gegensprechanlage nicht neben dem Eingang; Unzukömmlichkeiten im Zusammenhang mit älteren und sehbehinderten Personen sind gerade darauf zurückzuführen) keiner grundsätzlichen Beurteilung durch den OGH bedarf. (T4)
- 5 Ob 3/94
Entscheidungstext OGH 21.06.1994 5 Ob 3/94
Vgl auch; Beisatz: Schutzwürdige Interessen des Antragsgegners dadurch beeinträchtigt, dass sich oberhalb seiner Wohnung statt eines Daches ohne weitere Wohngeräusche (Lärm) eine Terasse befindet, von der unvermeidlich Immissionen durch ihre Nutzung ausgehen (Lärm durch Verwendung zu kommunikativen Zwecken und geselligen Veranstaltungen). (T5)
- 5 Ob 88/94
Entscheidungstext OGH 21.10.1994 5 Ob 88/94
Vgl auch; nur: Die Beurteilung, ob eine solche Verschlechterung durch die vorgenommene oder beabsichtigte Änderung eintritt, bietet wegen des dabei gebrauchten unbestimmten Gesetzbegriffes dem Rechtsanwender einen gewissen Ermessensspielraum. Solange dieser bei der Beurteilung nicht verlassen wird, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. (T6)
Beisatz: Nur in Fällen grober, die Rechtssicherheit in Frage stellender Fehlbeurteilung hat der OGH korrigierend einzugreifen. Davon kann jedoch keine Rede sein, wenn beide Vorinstanzen die Baubehörde und der dem Verfahren zugezogene Sachverständige übereinstimmend eine architektonische Beeinträchtigung des Hauses durch den geplanten Wintergarten verneint haben. (T7)
- 5 Ob 87/94
Entscheidungstext OGH 20.09.1994 5 Ob 87/94
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: § 9 MRG (T8)
- 5 Ob 241/97w
Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 241/97w
Auch; nur T6
- 5 Ob 226/98s
Entscheidungstext OGH 15.12.1998 5 Ob 226/98s
Vgl auch; nur T6
- 5 Ob 212/01i
Entscheidungstext OGH 15.01.2002 5 Ob 212/01i
Vgl; nur T6; Beis wie T2 nur: Hier: "Übung des Verkehrs". (T9)
Beis wie T7 nur: Nur in Fällen grober, die Rechtssicherheit in Frage stellender Fehlbeurteilung hat der OGH korrigierend einzugreifen. (T10)
- 5 Ob 93/03t
Entscheidungstext OGH 29.04.2003 5 Ob 93/03t
nur: Unter Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses ist dabei nicht jede (wertneutrale) Veränderung zu bestehen, sondern nur eine solche Veränderung, die eine Verschlechterung des Erscheinungsbildes bewirkt. Die Beurteilung, ob eine solche Verschlechterung durch die vorgenommene oder beabsichtigte Änderung eintritt, bietet wegen des dabei gebrauchten unbestimmten Gesetzbegriffes dem Rechtsanwender einen gewissen Ermessensspielraum. Solange dieser bei der Beurteilung nicht verlassen wird, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. (T11)
Beis wie T10
- 5 Ob 191/04f
Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 191/04f
Vgl auch; nur T6; Beis wie T10
- 5 Ob 47/06g
Entscheidungstext OGH 21.02.2006 5 Ob 47/06g
nur T6
- 5 Ob 208/11s
Entscheidungstext OGH 24.04.2012 5 Ob 208/11s
Auch; nur T11
- 5 Ob 150/16v
Entscheidungstext OGH 23.01.2017 5 Ob 150/16v
Auch; nur T11
- 5 Ob 9/17k
Entscheidungstext OGH 04.04.2017 5 Ob 9/17k
Auch; Beisatz: Dabei ist unter anderem maßgeblich, ob die bisherige Gestaltung des Gebäudes einem bestimmten architektonischen Konzept folgt oder ob es sich um ein äußerlich eher einfallsloses Bauwerk handelt. Auch die Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbilds per se kann einen schutzwürdigen Wert darstellen. (T12)
- 5 Ob 235/20z
Entscheidungstext OGH 04.02.2021 5 Ob 235/20z
nur T11; Beisatz: Hier: Wintergarten. (T13)
- 5 Ob 144/22w
Entscheidungstext OGH 27.09.2022 5 Ob 144/22w
Beis wie T10; Beis wie T12; Beisatz: Hier: Abgrenzung einer Gartenfläche mittels eines 1,50m hohen Staketenholzzauns. (T14)
- 5 Ob 74/25f
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 20.11.2025 5 Ob 74/25f
vgl; Beisatz wie T8; Beisatz wie T9
Beisatz: Hier: Errichtung einer Klimaanlage durch den Mieter. (T15)