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Entscheidung 5 Ob 94/18m×

Entscheidung 5 Ob 94/18m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008813 Rechtssatz 10.01.1962Zivilrecht
Bestimmungen in Vereinsstatuten bzw. Durchführungsbestimmungen, welche von dem nach dem Statuten zuständigen Vereinsorgan nach den für Kollektivwillensbildung geltenden Grundsätzen (beschlussmäßig) geschaffen wurden, sind grundsätzlich nicht nach § 914, son …
RS0008816 Rechtssatz 29.06.1974Zivilrecht
Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Satzungsbestimmungen sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden.
RS0008834 Rechtssatz 03.07.1973Zivilrecht
Satzungen sind nach den Normenauslegungsgrundsätzen der §§ 6 und 7 ABGB auszulegen (JBl 1950,507, Arb 7.174, 7,467, EvBl 1972/337, EvBl 1973/1).
RS0038953 Rechtssatz 20.07.1950Zivilrecht
Die subjektiven, aus dem Vereinsverhältnis entspringenden Rechte des einzelnen Vereinsmitgliedes können im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden, so zum Beispiel die Feststellung der Mitgliedschaft bei einem Verein, die Bestreitung der Zugehörigkeit …
RS0043338 Rechtssatz 29.04.1954Zivilrecht
Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden …
RS0045138 Rechtssatz 09.11.1978Zivilrecht
Erkenntnisse der Vereinsschiedsgerichte, die privatrechtliche Ansprüche der Vereinsmitglieder zum Gegenstand haben, können in demselben Umfang gerichtlich überprüft werden wie die Entscheidung anderer Vereinsorgane. Voraussetzung der Anrufung der ordentlich …
RS0045147 Rechtssatz 09.11.1978Zivilrecht
Soweit ein Verein die Mitglieder berührender Entscheidungen und Verfügungen trifft, geschieht dies im Rahmen des durch Vereinsstatut und Beitrittserklärung begründeten Privatrechtsverhältnisses zwischen Verein und Mitgliedern. Wenn diese Entscheidungen und …
RS0045572 Rechtssatz 19.01.1955Zivilrecht
Zur Zulässigkeit des Rechtsweges für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit von Vereinsbeschlüssen.
RS0118891 Rechtssatz 29.04.2004Zivilrecht
Die Auslegung der Urteilsfeststellungen im Einzelfall ist regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
RS0121269 Rechtssatz 12.09.2006Zivilrecht
Ungeachtet eines vereinsinternen Instanzenzuges ist eine gerichtliche Überprüfung auch von (der Satzung entsprechenden) Vereinsbeschlüssen jedenfalls insoweit zulässig, als grundlegende Verfahrensregeln missachtet wurden oder der Beschlussinhalt gesetzwidri …
RS0131917 Rechtssatz 17.01.2018Zivilrecht
Das Vereinsgesetz lässt dem Verein eine sehr weitgehende Autonomie bei der Ausgestaltung der Statuten. Das bedeutet, dass auch die Kompetenzen der Mitgliederversammlung im Gesetz nicht näher geregelt sind, sodass diesbezüglich den Vereinsstatuten größte Bed …