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Entscheidung 6 Ob 106/23s×

Entscheidung 6 Ob 106/23s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036918 Rechtssatz 1968 – zuletzt 31.07.2026Zivilrecht
Unterbrechung ist Ermessenssache.
RS0037020 Rechtssatz 1980 – zuletzt 26.06.2025Zivilrecht
Die Verweigerung der Unterbrechung ist nur in jenen Fällen anfechtbar, in denen das Gericht über die Vorfrage nicht selbst entscheiden darf, sondern das Verfahren bis zur Entscheidung einer anderer Behörde unterbrechen muss. Liegt ein solcher Ausnahmefall n …
RS0037071 Rechtssatz 1966 – zuletzt 26.06.2025Zivilrecht
Die (vom Erstgericht ausgesprochene) Ablehnung eines Antrages auf Verfahrensunterbrechung ist nicht bloß mit einem abgesonderten Rechtsmittel nicht bekämpfbar, sondern überhaupt unanfechtbar. § 515 ZPO ist daher nicht anwendbar.
RS0043312 Rechtssatz 1966 – zuletzt 07.07.2026Zivilrecht
Der Revisionsgrund des § 503 Z 4 liegt nur dann vor, wenn in ihm, ausgehend vom festgestellten Sachverhalt, aufgezeigt wird, dass dem Untergericht bei Beurteilung dieses Sachverhaltes ein Rechtsirrtum unterlaufen ist. Andernfalls kann eine rechtliche Überpr …
RS0043853 Rechtssatz 1989 – zuletzt 27.05.2026Zivilrecht
Da § 519 Abs 2 ZPO idF ZVN 1983 bei Spruchreife die Entscheidungsbefugnis des Berufungsgerichtes über die Berufung an den OGH devolviert, liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn dem Rekurs der Klägerin gegen den Aufhebungsbeschluss in …
RS0108902 Rechtssatz 1997 – zuletzt 20.11.2023Zivilrecht
Durch die Möglichkeit der Beweisbefristung sollen Prozessökonomie und Rechtsschutzpflicht durchgesetzt werden. Auch eine wiederholte Entschuldigung mit Krankheit ist geeignet, eine Prozessverzögerung beziehungsweise eine Beweisvereitelung zu bewirken, so da …
RS0134595 Rechtssatz 20.11.2023Zivilrecht
§ 335 Abs 1 ZPO regelt als lex specialis die Befristung der Wiederholung des Versuchs einer Zeugeneinvernahme nach einem vergeblichen ersten Versuch als Sonderfall der Beweisbefristung nach § 279 ZPO. Wurde daher eine Vernehmung des Zeugen vergeblich versuc …