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Entscheidung 6 Ob 119/21z×

Entscheidung 6 Ob 119/21z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035955 Rechtssatz 1947 – zuletzt 25.03.2026Zivilrecht
Kostenzuspruch bei Erledigung des Zwischenstreits über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
RS0043861 Rechtssatz 1991 – zuletzt 14.04.2026Zivilrecht
Nach der nunmehrigen Fassung des § 519 Abs 2 ZPO ist, wenn erstmals das Berufungsgericht die Unzulässigkeit der Klage oder der Berufung aufgreift und daher funktionell gleichsam als erste Instanz entscheidet, ein Rekurs gegen seine Entscheidung nicht durch …
RS0112833 Rechtssatz 1999 – zuletzt 27.06.2023Zivilrecht
Als Ausnahme von der allgemeinen Zuständigkeitsregel des Art 2 ist Art 16 - vor allem zum Schutz der beklagten Partei und zur Vermeidung der Gefahr weiterer Ausdehnungen - im Zweifel eng auszulegen.
RS0115822 Rechtssatz 2001 – zuletzt 12.04.2023Zivilrecht
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art 1, 3 Abs 1 und Art 5 Abs 1 EuGVÜ-AuslProt vom 3. 6. 1971 idgF iVm Art 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist für die Verbrauchereigenschaft im Sinne des Art 13 EuGVÜ be …
RS0116348 Rechtssatz 2002 – zuletzt 14.04.2026Zivilrecht
Der Vollrekurs nach § 519 Abs 1 Z 1 ZPO kommt nur in Betracht, wenn sich das Berufungsgericht mit dem zur Klagezurückweisung führenden Nichtigkeitsgrund erstmals auseinandergesetzt hat. War das (behauptete) Prozesshindernis aber bereits Gegenstand des Verfa …
RS0128703 Rechtssatz 2013 – zuletzt 16.12.2025Zivilrecht
Nach der Rechtsprechung des EuGH muss Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO als Abweichung sowohl von der allgemeinen Zuständigkeitsregel des Art 2 Abs 1 EuGVVO, als auch von der besonderen Zuständigkeitsregel des Art 5 Nr 1 EuGVVO zwangsläufig eng ausgelegt werden, da …
RS0131605 Rechtssatz 2017 – zuletzt 15.04.2026Zivilrecht
Das LGVÜ 2007 stimmt inhaltlich mit den Art 1 bis 61 der EuGVVO nahezu wortgleich überein, sodass die diesbezügliche Literatur und Rechtsprechung weitgehend auch für das LGVÜ 2007 herangezogen werden kann.