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Entscheidung 6 Ob 123/24t×

Entscheidung 6 Ob 123/24t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010135 Rechtssatz 17.02.1982Zivilrecht
Die Besitzausübung muss beim Rechtsbesitz so beschaffen sein, dass derjenige, in dessen Besitz eingegriffen wird, erkennen kann, dass ein individuelles Recht ausgeübt wird. In welchem Umfang erworben wird, hängt davon ab, welches Recht der eine Teil ausüben …
RS0010185 Rechtssatz 12.02.1964Zivilrecht
Die Redlichkeit des Besitzes, die auch bei langer Ersitzung erforderlich ist, hat nicht der Besitzer zu beweisen, sondern der Gegner muss die Unredlichkeit nachweisen.
RS0011524 Rechtssatz 19.04.1961Zivilrecht
Zur Frage der Ersitzung der Dienstbarkeit einer Schiabfahrt zugunsten einer Gemeinde.
RS0011539 Rechtssatz 24.03.1992Zivilrecht
Könnte eine Eigentumsbeschränkung als Grunddienstbarkeit begründet werden, so kann deren Inhalt bei Begründung einer irregulären Dienstbarkeit im Sinne des § 479 ABGB einem bestimmten Rechtssubjekt ohne Rücksicht auf dessen Eigenschaft, Eigentümer eines bes …
RS0011562 Rechtssatz 05.04.1966Zivilrecht
Eine unregelmäßige Dienstbarkeit kann auch zugunsten einer juristischen Person gültig begründet werden (Cottage-Servitut).
RS0011595 Rechtssatz 31.03.1965Zivilrecht
Keine Besitzanrechnung bei Ersitzung einer unregelmäßigen persönlichen Dienstbarkeit.
RS0011698 Rechtssatz 03.04.1968Zivilrecht
Zur Ersitzung eines Wegerechts zugunsten einer Gemeinde ist neben den anderen Voraussetzungen für eine Ersitzung der Gemeingebrauch während der Ersitzungszeit sowie die Notwendigkeit des Weges erforderlich. Es genügt dabei, dass jedermann den Weg als öffent …
RS0030889 Rechtssatz 04.01.1972Zivilrecht
Nach § 8 Abs 4 nö GdO hat die Vereinigung zweier Gemeinden den vollständigen Übergang der Rechte und Pflichten auf die neue Gemeinde zur Folge. Unbeschadet der fortbestehenden Einverleibung des Eigentumsrechtes einer früheren, jetzt nicht mehr bestehenden G …
RS0033018 Rechtssatz 18.01.1995Zivilrecht
Für die Ersitzung eines Rechts an einer fremden Sache, insbesondere einer Wegeservitut, ist grundsätzlich die Ausübung des Rechts im wesentlichen gleichbleibend zu bestimmten Zwecken in bestimmtem Umfang erforderlich. Notwendig ist dafür eine solche für den …
RS0034604 Rechtssatz 10.06.1970Zivilrecht
Die Besitzanrechnung der Rechtsvorgänger findet auch bei langer (dreißigjähriger bzw vierzigjähriger) Ersitzung nur statt, wenn der Besitz des Vorgängers zumindest redlich war. In der Wirkung der Unredlichkeit des Vormannes auf den Nachmann besteht kein Unt …
RS0132979 Rechtssatz 18.12.2019Zivilrecht
Ein zugunsten der übertragenden Gesellschaft bestehendes Wiederkaufsrecht geht durch die Verschmelzung nicht unter, sondern auf die aufnehmende Gesellschaft über.
RS0133206 Rechtssatz 18.06.2020Zivilrecht
Ein Vorkaufsrecht der Kommanditgesellschaft geht durch Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 UGB nicht unter, sondern im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über.