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Entscheidung 6 Ob 129/10d×

Entscheidung 6 Ob 129/10d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014699 Rechtssatz 24.09.1958Zivilrecht
Im Sinn des § 867 ABGB kommt es bei der Frage der Gültigkeit eines von einer Gemeinde abgeschlossenen Vertrages entscheidend auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung an. Auch einer Gemeinde gegenüber kann man sich auf das Prinzip des Vertrauens auf den äuße …
RS0018924 Rechtssatz 29.02.1972Zivilrecht
Mangels einer gegenteiligen Vereinbarung ist die freie Kündbarkeit eines nicht auf bestimmte Zeit eingegangenen Dauerschuldverhältnisses - uzw unter Setzung einer angemessenen Frist - zwar die Regel, doch muss im Sinne des das österreichische Obligationenre …
RS0019043 Rechtssatz 01.12.1975Zivilrecht
Der Entlehner haftet dem Verleiher für den verschuldeten Verlust der geliehenen Sache. Um haftungsfrei zu werden, muss er beweisen, dass er schuldlos ist.
RS0019081 Rechtssatz 24.01.1983Zivilrecht
Werden Kunstgegenstände dem Veranstalter einer Ausstellung unentgeltlich für die Zeit der Ausstellung zur Verfügung gestellt, kommt ein Leihvertrag zustande.
RS0019179 Rechtssatz 02.09.1987Zivilrecht
Der Schadenersatzanspruch gemäß § 979 ABGB steht dem Verleiher zu, auch wenn er nicht Eigentümer der Sache ist, da nicht das Eigentum, sondern der Leihvertrag Grundlage dieses Anspruchs ist.
RS0025348 Rechtssatz 09.10.1963Zivilrecht
Zur Abgrenzung zwischen Bestandvertrag, Leihvertrag, Prekarium oder allfälligem Innominatvertrag.
RS0028017 Rechtssatz 07.09.1994Zivilrecht
Unter einer positiven Vertragsverletzung werden Verletzungen zusammengefaßt, die weder vom Verzug noch von der schuldhaften Leistungsvereitlung umfaßt werden und die zu einer Schädigung des Vertragspartners führen.
RS0033114 Rechtssatz 14.11.1985Zivilrecht
Auch im Falle der Ausführung eines grenzüberschreitenden Frachtauftrages, wenn die Fahrer nach den konkreten Umstände des Einzelfalles bevollmächtigt erschiene sein mochten, Beweisurkunden im Rahmen eines vom Unternehmer geschlossenen Vertrages in dessen Na …
RS0034456 Rechtssatz 14.12.1979Zivilrecht
Für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Beklagte beweispflichtig.
RS0040282 Rechtssatz 07.10.1969Zivilrecht
Die Entscheidung des Gerichtes darüber, ob es den § 273 ZPO anwenden darf, ist eine rein verfahrensrechtliche Entscheidung. Wurde zu Unrecht die Anwendbarkeit des § 273 ZPO bejaht oder verneint, muss dies mit Mängelrüge bekämpft werden.
RS0042963 Rechtssatz 20.07.1949Zivilrecht
Angebliche Mängel des Verfahrens I. Instanz, die vom Berufungsgerichte nicht als solche anerkannt worden sind, können nicht nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden (vgl SZ 27/4).
RS0105667 Rechtssatz 07.11.1996Zivilrecht
Auf die Befugnisse des Kanzleiverwesers eines Witwenfortbetriebes und/oder Deszendentenfortbetriebes ist § 1029 ABGB anzuwenden. Für außergewöhnliche Maßnahmen bedarf auch der Kanzleiverweser der Genehmigung des Vertretenen, wenn dieser minderjährig ist, da …