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Entscheidung 6 Ob 134/11s×

Entscheidung 6 Ob 134/11s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039298 Rechtssatz 29.03.2001Zivilrecht
Während des Konkurses ist nicht der bisherige Geschäftsführer einer GmbH, sondern der Masseverwalter buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig, und zwar auch für einen Zeitraum vor der Konkurseröffnung und unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt …
RS0069653 Rechtssatz 11.07.1963Zivilrecht
Die Pflicht des Gerichtes zur amtswegigen Prüfung des Sachverhaltes endet dort, wo ein Vorbringen der Parteien überhaupt nicht vorliegt oder trotz richterlicher Anleitung nicht so konkretisiert wird, dass eine Überprüfung möglich ist.
RS0115833 Rechtssatz 29.11.2001Zivilrecht
Die Ausmessung der Zwangsstrafe hängt grundsätzlich von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (so schon 6 Ob 306/00v).
RS0126978 Rechtssatz 18.07.2011Zivilrecht
§ 283 Abs 1 UGB (idF Budgetbegleitgesetz 2011) ist im Zusammenhalt mit § 283 Abs 2 UGB zu lesen. Weil das Zwangsstrafenverfahren zwingend mit der Verhängung einer Zwangsstrafverfügung beginnt, steht der Verhängung einer Zwangsstrafe entgegen, wenn die Bilan …
RS0126979 Rechtssatz 18.07.2011Zivilrecht
Die Einführung einer Mindeststrafe von 700 EUR (§ 283 Abs 3 UGB) und die Verhängung von Strafen gegen die Gesellschaft und den Geschäftsführer (§ 283 Abs 7 UGB) durch das Budgetbegleitgesetz 2011 ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
RS0127070 Rechtssatz 18.07.2011Zivilrecht
Eine Betriebsprüfung kann schon begrifflich nicht als „unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis“ iSd § 283 Abs 2 UGB angesehen werden.
RS0127097 Rechtssatz 14.09.2011Zivilrecht
Der Insolvenzverwalter einer an sich offenlegungspflichtigen Kapitalgesellschaft hat die Unmöglichkeit oder Untunlichkeit (Unwirtschaftlichkeit) der Erstellung und Offenlegung von (fehlenden) Jahresabschlüssen spätestens im Einspruch gegen eine gegen ihn un …
RS0127098 Rechtssatz 14.09.2011Zivilrecht
Ist die Buchhaltung für den betroffenen, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegenden Zeitraum aufgrund fehlender (Buchhaltungs‑)Unterlagen nicht mehr rekonstruierbar, ist Unmöglichkeit der Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen gegeben. Der In …