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Entscheidung 6 Ob 143/18z×

Entscheidung 6 Ob 143/18z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036801 Rechtssatz 11.06.1968Zivilrecht
Ein Unterbrechungsantrag ist auch im Revisionsverfahren zulässig.
RS0041288 Rechtssatz 07.07.1981Zivilrecht
Die formelle Rechtskraft einer Entscheidung bedeutet deren Unanfechtbarkeit in der Rechtssache, in der sie erflossen ist. Sie tritt daher bereits dann ein, wenn von beiden Parteien ein Rechtsmittelverzicht abgegeben wird. Wenngleich nach § 416 Abs 1 ZPO den …
RS0045163 Rechtssatz 04.10.1961Zivilrecht
Das Gericht hat die ausländischen Rechtssätze von Amts wegen zu erforschen, wobei allerdings die Parteien dem Gericht hiebei Beihilfe zu leisten haben.
RS0074532 Rechtssatz 24.04.1992Zivilrecht
Das Übereinkommen strebt die Wiederherstellung der ursprünglichen Tatsachenverhältnisse nach einem unter Ausblendung von Rechtsfragen durchgeführten Schnellverfahren an.
RS0126187 Rechtssatz 08.07.2010Zivilrecht
Das widerrechtliche Verbringen eines Kindes begründet grundsätzlich keine Übertragung der Zuständigkeit von den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem das Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, auf die Geric …
RS0132248 Rechtssatz 26.09.2018Zivilrecht
Eine Entscheidung, mit der eine Bestimmung des „langfristigen, ausländischen Aufent­haltsorts des Kindes“ erfolgt, ist der Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an den Entführer insoweit gleich zu halten, als damit der Aufenthalt des Kindes an diesem O …
RS0132249 Rechtssatz 26.09.2018Zivilrecht
Ob eine Entscheidung einer ausländischen Behörde iSd § 111e AußStrG „rechtskräftig“ ist, ist nach den Maßstäben des österreichischen Verfahrensrechts zu beurteilen. Danach ist eine Entscheidung (formell) rechtskräftig, wenn sie in der Rechtssache, in der si …