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Entscheidung 6 Ob 155/20t×

Entscheidung 6 Ob 155/20t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0048268 Rechtssatz 22.06.1995Zivilrecht
Zum Streitgegenstand bei Anfechtungsklagen im Gesellschaftsrecht: Eine Einschränkung des Klagebegehrens auf bestimmte Anfechtungsgründe ist bei der Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen bzw Hauptversammlungsbeschlüssen (§§ 41 ff GmbHG, §§ 195 ff Akt …
RS0060175 Rechtssatz 22.11.1988Zivilrecht
Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung.
RS0106227 Rechtssatz 14.11.1996Zivilrecht
Ein Stimmrechtsmissbrauch führt nicht zur Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses, sondern bewirkt dessen Anfechtbarkeit.
RS0108891 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Korporative Regelungen des Gesellschaftsvertrags sind jedenfalls solche, die nicht nur für derzeitige, sondern auch für künftige Gesellschafter und Dritte von Bedeutung sind, also der Komplex der Gesellschaftsorganisation als Verbandsverfassung. Derartige a …
RS0133547 Rechtssatz 18.02.2021Zivilrecht
Ein im Gesellschaftsvertrag namentlich genannten Gesellschaftern eingeräumtes Entsendungsrecht ist höchstpersönlich und damit unübertragbar. Es erlischt mit dem Verlust der Gesellschafterstellung.
RS0133548 Rechtssatz 18.02.2021Zivilrecht
§ 30c GmbHG sieht eine zeitlich befristete Entsendung eines entsandten Aufsichtsratsmitglieds nicht vor. Der Entsandte bleibt so lange Aufsichtsratsmitglied, bis er entweder nach § 30c Abs 3 oder 4 GmbHG abberufen wird.
RS0133549 Rechtssatz 18.02.2021Zivilrecht
Eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrats kann die Funktionsperiode von Aufsichtsratsmitgliedern nicht wirksam verkürzen.