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Entscheidung 6 Ob 187/17v×

Entscheidung 6 Ob 187/17v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0060163 Rechtssatz 01.12.1982Zivilrecht
Bei einem sogenannten zusammengesetzten Beschluss ist grundsätzlich die nur teilweise Nichtigerklärung eines Beschlusses möglich, wenn nur ein Teil des Beschlusses von dem die Anfechtung begründenden Mangel erfasst ist (hier: Enthebung eines Geschäftsführer …
RS0061530 Rechtssatz 19.04.1972Zivilrecht
Der Registerrichter kann grundsätzlich nur das eintragen, was beantragt ist. Entspricht die Anmeldung den gesetzlichen Vorschriften nicht, hat er den Antrag auf Eintragung zurückzuweisen. Eine Abänderung der beantragten Eintragung kann er von sich aus nicht …
RS0080302 Rechtssatz 29.08.1995Zivilrecht
Gestaltet ein Hauptversammlungsbeschluss sachlich verschiedene Materien, die keine untrennbare Einheit bilden und deshalb auch Gegenstand mehrerer voneinander gesonderter Beschlüsse sein könnten, so wirkt sich die Nichtigkeit bloß eines der (trennbaren) Tei …
RS0108622 Rechtssatz 25.09.1997Zivilrecht
Die gegen öffentliches Interesse verstoßende Verletzung zwingender Bestimmungen des GmbHG in einem Gesellschafterbeschluss - hier: § 30e Abs 1 zweiter Satz iVm § 30b GmbHG - kann das Firmenbuchgericht im Rahmen seiner materiellen Prüfungspflicht zum Inhalt …
RS0109198 Rechtssatz 17.12.1997Zivilrecht
Bei der Verbindung mehrerer Eintragungsbegehren ist bei Vorliegen eines Abweisungsgrundes hinsichtlich einer begehrten Eintragung vor der Abweisung des gesamten Gesuches ein Verbesserungsverfahren einzuleiten, um klarzustellen, ob der Einschreiter auch eine …
RS0131909 Rechtssatz 21.12.2017Zivilrecht
Eine Gerichtsstandsklausel in der Satzung einer Aktiengesellschaft darf nur die Beziehung zwischen der Aktiengesellschaft und Aktionären in ihrer mitgliedschaftlichen Funktion („Aktionäre als solche“), nicht aber auch im Rahmen von Drittgeschäften erfassen. …