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Entscheidung 6 Ob 214/16p×

Entscheidung 6 Ob 214/16p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0015814 Rechtssatz 01.06.1960Zivilrecht
Auch nachträgliche Änderungen eines formgültig geschlossenen Schenkungsvertrages sind formgebunden, wenn sie die Verpflichtungen des Schenkers erhöhen, so zB dann, wenn die Frist, während welcher der Geschenkgeber an sein Schenkungsversprechen gebunden sein …
RS0019613 Rechtssatz 27.01.1960Zivilrecht
Nebenabreden zu einem Schenkungsvertrag sind dann nicht formbedürftig, wenn sie die Verpflichtung des Schenkers vermindern (zB auflösende Bedingungen). Auch ideelle Liegenschaftsanteile können außerbücherlich wirklich übergeben werden. Der Erbe (Treugeber) …
RS0031014 Rechtssatz 01.02.1961Zivilrecht
Jeder von mehreren in einer Klage geltend gemachten Schadenersatzansprüchen muss ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Der Kläger kann daher nicht verlangen, dass ihm ein vom Gericht vorgenommener Abstrich beim Schmerzengeld als weiterer Verdiens …
RS0037470 Rechtssatz 30.07.1980Zivilrecht
Ein Eventualvorbringen oder die Stellung eines Eventualbegehrens für den Fall der Abweisung des Hauptbegehrens ist zulässig. Es muß sich dabei jedoch um die Inanspruchnahme derselben Gerichtsinstanz handeln.
RS0059756 Rechtssatz 05.11.1952Zivilrecht
Der Abschluss eines Vorvertrages, der den künftigen Abschluss eines GmbH - Gesellschaftsvertrages zum Gegenstand hat, oder die Vereinbarung über die künftige Abtretung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH bedarf der Notariatsform.
RS0060195 Rechtssatz 15.04.1980Zivilrecht
§ 76 Abs 2 Satz 2 GmbHG kann sinnvoll nur dahin verstanden werden, dass nicht nur die Verpflichtung zur künftigen Abtretung eines Geschäftsanteiles, sondern ebenso auch die Verpflichtung, einen solchen Anteil künftig zu übernehmen, der Form des Notariatsakt …
RS0060244 Rechtssatz 18.02.1976Zivilrecht
Das Formerfordernis beruht darauf, dass die Geschäftsanteile nicht zum Gegenstand des Handelsverkehrs werden sollen; insbesondere sollen sie nicht in den Börsenverkehr geraten und nicht zum Gegenstand der Agiotage werden; das Formerfordernis dient außerdem …
RS0112572 Rechtssatz 19.10.1999Zivilrecht
Vereinbaren die Parteien eines Abtretungsvertrages betreffend den Geschäftsanteil an einer GmbH, daß die Abtretung nur sicherungsweise zur Besicherung von atypischen stillen Gesellschaftereinlagen erfolgt, und wird deshalb dem übernehmenden Gesellschafter i …