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Entscheidung 6 Ob 23/18b×

Entscheidung 6 Ob 23/18b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0111768 Rechtssatz 25.02.1999Zivilrecht
Der Begriff "derselbe Anspruch" in Art 21 LGVÜ ist vertragsautonom auszulegen. Es hat nicht nur die früher erhobene Leistungsklage im Sinn des Art 21 LGVÜ Vorrang vor einer späteren Feststellungsklage, sondern auch umgekehrt die frühere (negative) Feststell …
RS0111769 Rechtssatz 25.02.1999Zivilrecht
Der EuGH postuliert einen weiten Verfahrensgegenstandsbegriff. Auch wenn die deutsche Fassung des Art 21 nicht ausdrücklich zwischen den Begriffen "Gegenstand" und "Grundlage" des Anspruchs unterscheidet, so ist sie doch im gleichen Sinn zu verstehen wie di …
RS0117948 Rechtssatz 11.09.2003Zivilrecht
Nach der Entscheidung des EuGH vom 8. 5. 2003 in der RS C-111/01 (Gantner) ist der Art 21 dahin auszulegen, dass für die Frage, ob zwei Klagen, die zwischen denselben Parteien bei Gerichten verschiedener Vertragsstaaten anhängig gemacht werden, denselben Ge …
RS0118405 Rechtssatz 16.12.2003Zivilrecht
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist von einem sehr weiten Streitgegenstandsbegriff (Streitverfahrensgegenstandsbegriff) auszugehen. Es liegt Identität der Streitgegenstände vor, wenn beide Klagen dieselbe "Grundlage" und denselben "Gegenstand" betreffen. E …
RS0119936 Rechtssatz 26.04.2005Zivilrecht
Zwischen einer Klage auf Zahlung des restlichen Werklohns und einer Klage auf Rückforderung der Anzahlung sowie auf Schadenersatz wegen Schlechterfüllung besteht Rechtshängigkeit. Hat das zuerst angerufene Gericht seine Zuständigkeit angenommen, ist das Kla …
RS0122818 Rechtssatz 23.10.2007Zivilrecht; Strafrecht
Art 1 Abs 1 EuGVVO erfasst alle privatrechtlichen Ansprüche. Auf die Gerichtsorganisation kommt es hiebei nicht an, auch von einem Verwaltungsgericht geschaffene Privatrechtstitel sind nach der EuGVVO vollstreckbar.
RS0123886 Rechtssatz 16.07.2008Zivilrecht
Eine Unterlassungsklage gemäß § 2 NahversG eines Verbandes im Sinne des § 7 Abs 2 Z 2 NahversG ist ein Zivilverfahren im Sinn der EuGVVO.
RS0130469 Rechtssatz 30.07.2015Zivilrecht
Nach der Entscheidung des EuGH zu C‑226/13, Fahnenbrock, ist für die Beurteilung als Akt iure imperii maßgebend, ob der beklagte Staat Befugnisse wahrgenommen hat, die von dem im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden allgemeinen Rechtsregeln abweiche …
RS0130905 Rechtssatz 20.07.2016Zivilrecht
Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art 15 EuGVVO VO (EG) Nr 44/2001 dahin auszulegen, dass ein „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmung diese Eigenschaft verliert, …