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Entscheidung 6 Ob 232/23w×

Entscheidung 6 Ob 232/23w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0042824 Rechtssatz 10.11.1992Zivilrecht
Läßt sich ein Rechtsproblem (hier "Erstmaliger Bezug der Baulichkeit" (§ 18 Abs 1 Z 2 WEG) aus dem Gesetzestext selbst, aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang (§ 6 ABGB) lösen und ist diese Lösung in der Lehre unstrittig, so liegt …
RS0044358 Rechtssatz 16.02.1984Zivilrecht
Vertragsauslegung; außerordentliche Revision nicht angenommen: Vom Wortlaut ausgehend, Erforschung der Parteienabsicht unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsübung unter Heranziehung des Parteienverhaltens und ihrer Erklärungen, gemessen am Empfängerh …
RS0062234 Rechtssatz 29.08.1995Zivilrecht
Für das konkludente Zustandekommen eines Maklervertrages ist nach der Judikatur zumindest erforderlich, dass der Interessent die von einem Realitätenvermittler für ihn entfaltete Tätigkeit kennt und ihr nicht widerspricht, und selbst das reicht nicht aus, w …
RS0062685 Rechtssatz 14.11.1973Zivilrecht
Für den Provisionsanspruch nach § 29 HVG ist ein Vermittlungsauftrag erforderlich, der allerdings auch konkludent dadurch erteilt werden kann, dass der Interessent die Vermittlung duldet oder sich der Tätigkeit des Vermittlers nutzbringend bedient, um den v …
RS0062800 Rechtssatz 16.09.1976Zivilrecht
Für das Entstehen des Provisionsanspruches genügt schon die Mitveranlassung des Geschäftsabschlusses.
RS0062874 Rechtssatz 24.03.1971Zivilrecht
Die Tätigkeit eines Mäklers besteht entweder a) in der Nachweisung der bloßen Vertragsgelegenheit, b) in der Zuführung von Vertragsinteressenten oder c) in der Vermittlung im engeren Sinne, wobei der Mäkler die Verhandlungen nicht nur einleitet, sondern auc …
RS0063026 Rechtssatz 12.02.1958Zivilrecht
Auch eine noch so verdienstliche Tätigkeit, die zum Abschluss eines Kaufvertrages führt, begründet gegen die Vertragschließenden keinen Provisionsanspruch im Sinne der §§ 6 und 29 HVG, wenn diese Tätigkeit nicht auf Grund eines von den Kontrahenten ausdrück …
RS0109996 Rechtssatz 28.04.1998Zivilrecht
Der Immobilienmakler ist Sachverständiger im Sinne des § 1299 ABGB. Der Immobilienmakler hat insbesondere alle wesentlichen allgemeinen Informationen über das Objekt zu erteilen, zu welchen unter anderem auch die Pflicht zur Aufklärung über dessen Eignung f …
RS0129488 Rechtssatz 25.06.2014Zivilrecht
Der Zweck dieser Regelung liegt darin, den nicht rechtskundigen Verbraucher vor Irrtümern, Überraschungen oder falschen Vorstellungen über besondere Vertragsinhalte zu schützen, die bei einer mündlichen Vereinbarung leichter entstehen können (Krejci in Rumm …