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Entscheidung 6 Ob 51/17v×

Entscheidung 6 Ob 51/17v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012061 Rechtssatz 29.01.1970Zivilrecht
Vorbeugende Unterlassungsklagen sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn dem Kläger ein Eingriff in seine Rechtssphäre droht.
RS0079511 Rechtssatz 28.05.1991Zivilrecht
Wenn sich die Haltlosigkeit der gegen einen Mitbewerber erhobenen Vorwürfe herausstellt, kann es die Billigkeit erfordern, dem zu Unrecht Verdächtigten die Möglichkeit einer Information der Öffentlichkeit zu bieten. Ein solches berechtigtes Interesse des ob …
RS0079624 Rechtssatz 28.07.1964Zivilrecht
Die Urteilsveröffentlichung im Falle der Abweisung des Unterlassungsbegehrens beruht auf dem Gedanken, dem zu Unrecht Verdächtigten die Möglichkeit einer Information der Öffentlichkeit zu bieten. Ein Interesse des Publikums an einer Urteilsveröffentlichung …
RS0117365 Rechtssatz 20.11.2002Zivilrecht
§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG idF der Novelle BGBl I 1997/6 sieht die Zweiseitigkeit von Preisgleitklauseln vor, sodass der Unternehmer gegebenenfalls auch den Preis herabzusetzen hat. Eine solche Verpflichtung muss bestehen, um eine ausgewogene Verteilung der Vor- u …
RS0121961 Rechtssatz 20.03.2007Zivilrecht
Die beanstandete Verhaltensweise muss für eine Vielzahl von Verträgen oder außervertraglichen Rechtsverhältnissen von Bedeutung sein, was vor allem bei gesetzwidrigen Verhaltensweisen im Massengeschäft der Fall ist.
RS0131462 Rechtssatz 03.05.2017Zivilrecht
Knüpft die Höhe des zu leistenden Kreditzinses an einem Referenzzinssatz als Indikator an, darf der Kreditgeber mangels Vereinbarung diesen nicht mit Null ansetzen, wenn der Referenzzinssatz negativ wird.