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Entscheidung 6 Ob 71/17k×

Entscheidung 6 Ob 71/17k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0034352 Rechtssatz 03.11.1987Zivilrecht
Selbst wenn sich jemand einer Arglist schuldig gemacht hat, diese aber keine strafbare Handlung im Sinne des § 1489 ABGB (früher: Verbrechen) begründet, ist der Schadenersatzanspruch daraus der dreijährigen Verjährung des § 1489 ABGB nicht entzogen.
RS0037422 Rechtssatz 22.11.1978Zivilrecht
Prozessökonomischer Zweck der Feststellungsklage ist es, die Rechtslage dort zu klären, wo ein von der Rechtsordnung anerkanntes Bedürfnis zur Klärung streitiger Rechtsbeziehungen besteht, sei es um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, sei es um eine brauch …
RS0039007 Rechtssatz 26.02.1987Zivilrecht
Die Feststellungsklage soll zumeist vorbeugenden Rechtsschutz gewähren und ist daher nur zulässig, wenn ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Aus dem Erfordernis des rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung ergibt sich, dass eine tatsächliche Gef …
RS0067676 Rechtssatz 11.08.1965Zivilrecht
Eine strafbare Handlung ist, auch wenn sie nicht ein Verbrechen darstellt, grundsätzlich ein Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 3 MG. Hier § 411 StG (fast § 155a StG).
RS0067682 Rechtssatz 17.09.1958Zivilrecht
Eine Tat des Mieters, die das Verbrechen nach § 152 StGB darstellt, kann nicht als geringfügige Handlung gewertet werden.
RS0070257 Rechtssatz 24.01.1990Zivilrecht
Eine strafbare Handlung im Sinne des § 30 Abs 2 Z 3 dritter Fall MRG liegt nur vor, wenn der Mieter einen Straftatbestand nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv erfüllt.
RS0094070 Rechtssatz 28.04.1977Zivilrecht; Strafrecht
Der (zumindest) bedingte Betrugsvorsatz hat zu umfassen, das Bewußtsein. 1) durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum hervorzurufen (oder zu bestärken) 2) gerade durch Erregung (oder Bestärkung) des Irrtums eine Vermögensverfügung des Getäuschten und dadu …
RS0094148 Rechtssatz 20.09.1988Zivilrecht; Strafrecht
Vorsätzliche Falschangaben von Parteien gegenüber der Behörde zur Erlangung vermögenswerter Leistungen von dem durch sie vertretenen Rechtsträger ("Behörden-Betrug" im engeren Sinn) können selbst dann, wenn erstere zur Überprüfung verpflichtet ist und keine …
RS0094373 Rechtssatz 07.04.1983Zivilrecht; Strafrecht
Schaden am Vermögen setzt voraus, dass die gesamte Vermögenslage des Opfers nach der Tat ungünstiger ist als vorher; dies ist der Fall, wenn sich die Aktiven vermindert bzw die Passiven erhöht haben.
RS0094410 Rechtssatz 02.04.1981Strafrecht
Der Tatbestand des Betrugs erfasst nur den unmittelbar aus der infolge der Täuschung bewirkten Vermögensschaden, nicht aber bloß mittelbar bewirkte (Folgeschäden) Schäden.
RS0115362 Rechtssatz 03.05.2001Zivilrecht; Strafrecht
Nach (nunmehr) gefestigter Judikatur zum "Behördenbetrug und Prozessbetrug" sind vorsätzliche falsche Angaben einer Partei gegenüber der Behörde zur Erlangung vermögensrechtlicher Leistungen auch dann als Täuschung über Tatsachen zu beurteilen, wenn die Beh …
RS0118709 Rechtssatz 29.03.2004Zivilrecht
Wird die Entscheidung der zweiten Instanz auch auf eine selbständig tragfähige Hilfsbegründung gestützt, muss auch diese im außerordentlichen Rechtsmittel bekämpft werden.