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Entscheidung 6 Ob 71/21s×

Entscheidung 6 Ob 71/21s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005904 Rechtssatz 11.08.1971Zivilrecht
Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens ist nur die Überprüfung der objektiven Richtigkeit der erlassenen EV nach Maßgabe der zur Zeit ihrer Erlassung gegebenen Rechtslage, wogegen spätere Vorfälle ausschließlich im Verfahren über einen Aufhebungsantrag zu …
RS0049436 Rechtssatz 02.10.1985Zivilrecht
Die Einwilligung der übrigen Gesellschafter oder der zuständigen Organe zur Konkurrenztätigkeit eines Geschäftsführers kann konkludent erteilt werden.
RS0059438 Rechtssatz 08.02.1990Zivilrecht
Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch die Gesellschaft gegen ihre ehemaligen Geschäftsführer unterliegen auch im Fall einer Auflösung der Gesellschaft zufolge Konkurseröffnung und nach Abwicklung des Konkurses dem materiell-rechtlichen Erfordernis e …
RS0105518 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Zweck der Bestimmung des § 82 Abs 1 GmbHG ist es, das Stammkapital als "dauernden Grundstock der Gesellschaft" und als einziges "dem Zugriffe der Gläubiger freigegebenes Befriedigungsobjekt" gegen Schmälerung durch Leistung an die Gesellschafter abzusichern …
RS0105532 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Die Kapitalerhaltungsvorschriften sollen nach ihrem Sinn und Zweck jede (unmittelbare oder mittelbare) Leistung an einen Gesellschafter erfassen, der keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und die wirtschaftlich das (im Geltungsbereich des § 30 dG …
RS0123563 Rechtssatz 10.04.2008Zivilrecht
Der Treugeber hat nicht etwa eine aus seiner gesellschafterähnlichen Stellung abgeleitete Teilrechtsposition innerhalb der Gesellschaft, die ihn zur Anfechtung nach § 41 GmbHG berechtigen würde. Gesellschafter ist vielmehr ausschließlich der Treuhänder. Er …