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Entscheidung 6 Ob 78/23y×

Entscheidung 6 Ob 78/23y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0034326 Rechtssatz 13.07.1956Zivilrecht
Auf die Verjährung ist auch dann von Amts wegen kein Bedacht zu nehmen, wenn die die Verjährung begründenden Tatsachen in der Klage enthalten sind und daher an sich gemäß § 266 Abs 1 ZPO keines Beweises bedürfen. Die Tatsachen, welche die Einwendung der Ver …
RS0037338 Rechtssatz 09.11.1978Zivilrecht
Lassen die bisherigen Tatsachenbehauptungen der Partei im Zusammenhang mit ihrem Begehren nicht den Schluß zu, daß ihr lediglich die Unvollständigkeit ihres Vorbringens nicht bewußt war, sondern ergibt sich, daß der behauptete Sachverhalt nicht erwiesen ist …
RS0042125 Rechtssatz 07.03.1985Zivilrecht
Aus dem Wortlaut des § 496 Abs 3 ZPO und aus der Zielsetzung des Gesetzgebers ergibt sich, dass es nicht in das Ermessen des Berufungsgerichtes gestellt ist, ob es eine Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückweist. In allen Fällen des § 496 Abs 1 ZPO …
RS0042444 Rechtssatz 15.04.1953Zivilrecht
Es ist unzulässig, nur zu dem Zwecke ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind.
RS0044905 Rechtssatz 14.07.1986Zivilrecht
Sind der Umfang der Prozessstoffsammlung und die Weiterungen des Verfahrens gar nicht abzusehen, so kann nicht angenommen werden, dass mit der Ergänzung der Verhandlung durch das Berufungsgericht kein erheblicher Kostenmehraufwand verbunden wäre.
RS0108072 Rechtssatz 15.07.1997Zivilrecht
Verweist das Berufungsgericht die Sache ohne Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen dennoch an das Erstgericht zurück, so liegt darin die unrichtige Lösung einer Frage des Verfahrensrechts, die für die Rechtssicherheit von erheblicher Bedeutung …