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Entscheidung 6 Ob 90/19g×

Entscheidung 6 Ob 90/19g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022866 Rechtssatz 19.02.1980Zivilrecht
Unter den guten Sitten ist der Inbegriff jener Rechtsnormen zu verstehen, die im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen sind, die sich aber aus der richtigen Betrachtung der rechtlichen Interessen ergeben. Die guten Sitten werden mit dem ungeschriebenen Re …
RS0022920 Rechtssatz 27.01.1954Zivilrecht
Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, d. i. aller billig und gerecht Denkenden widerspricht.
RS0049389 Rechtssatz 20.12.1983Zivilrecht
Ein Stimmrechtsbindungsvertrag kann nur die Gesellschafter, nicht aber die GmbH (oder die Aktiengesellschaft) selbst binden.
RS0059877 Rechtssatz 06.02.1952Zivilrecht
In der Generalversammlung einer GmbH ist über einen Antrag, einen von der Gesellschaft an einen Gesellschafter bezahlten Betrag von diesem zurückzuverlangen, der betreffende Gesellschafter nicht stimmberechtigt.
RS0059906 Rechtssatz 02.04.1937Zivilrecht
Ein Beschluss der Generalversammlung ist im Sinne des § 41 Abs 1 Z 1 GmbHG als nicht nach dem Gesetze zustande gekommen anzusehen, wenn bei der Abstimmung eine Person mitwirkte, die gemäß § 39 Abs 3 des angeführten Gesetzes kein Stimmrecht hatte.
RS0059986 Rechtssatz 04.12.1974Zivilrecht
Gesellschafter dürfen bei dem Beschluss auf Ermächtigung des Geschäftsführers zum Verkauf des Unternehmens selbst dann mitstimmen, wenn die Veräußerung an einen von ihnen erfolgt (vermögensrechtliche Neutralität bei Angemessenheit des Kaufpreises).
RS0060041 Rechtssatz 03.11.1954Zivilrecht
Unter § 41 GmbHG fallen auch mittelbare Gesetzeswidrigkeiten oder Satzungswidrigkeiten eines an sich nicht gesetzwidrigen oder satzungswidrigen Beschlusses. Dies könnte angenommen werden, wenn der Inhalt des Beschlusses und dessen Folgen in seiner Beziehung …
RS0060117 Rechtssatz 27.04.1976Zivilrecht
Das Gesetz gibt jedem Gesellschafter das Recht, einen Gesellschafterbeschluss, der auch nur aus formellen Gründen - insbesondere wegen Mitwirkung einer nicht stimmberechtigten Person - dem GmbHG oder dem Gesellschaftsvertrag zuwider zustande gekommen ist, u …
RS0060175 Rechtssatz 22.11.1988Zivilrecht
Die Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter auch bei Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung.
RS0060326 Rechtssatz 22.06.1960Zivilrecht
Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG.
RS0079236 Rechtssatz 05.12.1995Zivilrecht
Vertragsgegenstand von Syndikatsverträgen ist die Ausübung des Stimmrechtes in der Gesellschaft. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung des Gesellschaftsvertrages, ohne jedoch unmittelbar in die gesellschaftliche Organisation einzugreifen. Die bindungswidrig abg …
RS0086644 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung kennt bei Interessenkollisionen kein generelles Stimmverbot.
RS0106227 Rechtssatz 14.11.1996Zivilrecht
Ein Stimmrechtsmissbrauch führt nicht zur Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses, sondern bewirkt dessen Anfechtbarkeit.
RS0117682 Rechtssatz 28.04.2003Zivilrecht
Einer konkret drohenden Verletzung der Stimmrechtsbindung (Syndikatsvereinbarung) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Ausführlich zur Frage, ob dieser vorbeugende Unterlassungsanspruch durch einstweilige Verfügung absicherbar ist: Die …
RS0120599 Rechtssatz 16.02.2006Zivilrecht
Die Prüfung inhaltlicher Mängel (§ 41 Abs 1 Z 2 GmbHG) hat sich nicht nur auf die äußere Übereinstimmung des Beschlussinhalts mit der angeblich verletzten Norm zu beschränken. Neben Verstößen gegen § 1295 Abs 2 ABGB ist auch die treuwidrige Stimmabgabe anfe …