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Entscheidung 7 Ob 107/17m×

Entscheidung 7 Ob 107/17m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011850 Rechtssatz 19.03.1969Zivilrecht
Zur Frage der Begründung eines Wohnungsrechtes durch schlüssige Handlungen zwischen Mutter und verheirateter Tochter.
RS0011871 Rechtssatz 21.07.1965Zivilrecht
Obligatorische Rechtsverhältnisse (hier Wohnungsleihe), gehen bei einer Einzelnachfolge grundsätzlich nur bei einer entsprechenden Vereinbarung auf den Rechtsnachfolger über (ähnlich SZ 27/216).
RS0013947 Rechtssatz 28.10.1976Zivilrecht
Bei der Beurteilung einer Handlung auf ihre konkludente Aussage ist größte Vorsicht geboten, weil die Gefahr besteht, dass dem Handelnden Äußerungen unterstellt werden, die nicht in seinem Sinn waren. Eine konkludente Handlung darf nur angenommen werden, we …
RS0014146 Rechtssatz 20.03.1986Zivilrecht
Für die Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf einen rechtsgeschäftlichen Willen legt § 863 ABGB einen strengen Maßstab an.
RS0014157 Rechtssatz 31.03.1977Zivilrecht
Bei der Prüfung einer Handlung auf ihre konkludente Aussage ist Vorsicht geboten, weil die Gefahr besteht, dass dem Handelnden Äußerungen unterstellt werden, die nicht in seinem Sinn gelegen sind.
RS0020500 Rechtssatz 05.12.1989Zivilrecht
Lassen aber die konkreten Umstände des Falles auf eine aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehörigen entstandenes Wohnverhältnis schließen, so ist es Sache des Benützers der Wohnung, konkrete Umstände darzulegen und zu beweisen, d …
RS0020503 Rechtssatz 18.10.1983Zivilrecht
Ein dem Familienverhältnis entspringender tatsächlicher Wohnzustand ist nicht nur anzunehmen, wenn aus dem Familienrechtsverhältnis eine Verpflichtung besteht, anderen Familienangehörigen Wohnung zu geben, denn es gibt zahlreiche aus dem natürlichen Zusamme …
RS0020507 Rechtssatz 30.05.1979Zivilrecht
Auch wenn der Hauseigentümer durch Jahrzehnte duldet, daß sein Kind mit Ehegatten im Haus lebt, Investitionen vornimmt oder auch verschiedene Arbeiten leistet, setzt das durchaus nicht zwingend eine vertragliche Rechtsgrundlage für die Hausbenützung voraus, …
RS0020511 Rechtssatz 05.12.1989Zivilrecht
Werden bei einem familienrechtlichen Wohnverhältnis Investitionen in die Wohnung vorgenommen, lässt dies noch keinen Schluss auf das Zustandekommen eines Mietrechtsverhältnisses zu.
RS0043253 Rechtssatz 26.04.1995Zivilrecht
Ob im konkreten Einzelfall eine konkludente Urlaubsvereinbarung zustandegekommen ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG.