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Entscheidung 7 Ob 128/13v×

Entscheidung 7 Ob 128/13v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018021 Rechtssatz 29.03.1966Zivilrecht
Zur Frage der stillschweigenden Vereinbarung über die Anwendung der AÖSp.
RS0049341 Rechtssatz 20.02.1992Zivilrecht
Die AÖSp gelten (ebenso wie die ADSp) grundsätzlich für alle Geschäfte und alle Verrichtungen, die Speditionsunternehmen als übliche Geschäfte des Speditionsbetriebes zu übernehmen pflegen. Es macht daher keinen Unterschied, ob das zwischen dem Auftraggeber …
RS0049370 Rechtssatz 07.07.1954Zivilrecht
Haben die Parteien stillschweigend vereinbart, ihrem Vertrage die AÖSp als Vertragsinhalt zugrunde zu legen, so gelten die AÖSp im vollem Umfang auch dann, wenn eine Partei ihren Inhalt nicht völlig gekannt hat.
RS0049394 Rechtssatz 10.02.1988Zivilrecht
Der Hinweis auf die Geltung der Spediteurbedingungen in allen Rechnungen und anderen Geschäftsstücken während einer fünfzehn Jahre lang währenden Geschäftsverbindung rechtfertigt, jedenfalls gegenüber einem Kaufmann, die Anwendung der Spediteurbedingungen.
RS0049420 Rechtssatz 25.10.1988Zivilrecht
§ 32 AÖSp ist nur auf eine vom Auftraggeber erklärte Aufrechnung anzuwenden.
RS0049424 Rechtssatz 21.02.1995Zivilrecht
Die in dieser Bestimmung enthaltene Aufrechnungsbeschränkung ist gegenüber "Ansprüchen des Spediteurs" anzuwenden. Damit sind alle mit dem Speditionsgewerbe typischerweise zusammenhängenden Geschäfte gemeint, also auch Fixkostenspeditionen und der Selbstein …
RS0049426 Rechtssatz 07.07.1954Zivilrecht
Die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur dann zulässig, wenn diese anerkannt werden oder dem Auftraggeber durch rechtskräftiges Urteil zuerkannt wurden.
RS0102506 Rechtssatz 27.03.1996Zivilrecht
Die AÖSp können auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen beauftragtem Frachtführer und auftraggebenden Spediteur schlüssig vereinbart werden. Dann ist auch die Aufrechnungsbestimmung in § 32 AÖSp zugunsten des Frachtführers anzuwenden.
RS0119585 Rechtssatz 30.11.2004Zivilrecht
Der auf Basis des § 29 AÖSp entwickelte Speditionstarif für Kaufmannsgüter setzt in unmittelbarer Bezugnahme auf primäre Ansprüche des Spediteurs ("Barauslagen", "Nachnahmen", "Provisionstarif" und "Reklamationsprovision") einen Zinssatz von 1,5 % pro Monat …
RS0119802 Rechtssatz 26.01.2005Zivilrecht
Auch auf Vertrag beruhende Verzugszinsen unterliegen genauso wie Darlehens- oder Kreditzinsen den Grenzen der Sittenwidrigkeit. Einerseits enthält die Bestimmung des § 1335 ABGB durch das Verbot des ultra alterum tantum eine Art "Wuchergrenze", weil rückstä …