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Entscheidung 7 Ob 142/15f×

Entscheidung 7 Ob 142/15f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002369 Rechtssatz 12.11.1986Zivilrecht
Ist die "österreichische Jurisdiktionsformel" anzuwenden, wird die Zuständigkeit der Behörden des Erststaates unter Anwendung des österreichischen Rechts geprüft; wird von Österreich nicht die ausschließliche inländische Gerichtsbarkeit beansprucht, ist zu …
RS0039233 Rechtssatz 27.05.1971Zivilrecht
Die Verletzung der Streitanhängigkeit begründet Nichtigkeit.
RS0077010 Rechtssatz 10.07.1986Zivilrecht
Von § 6 IPRG ist sparsamster Gebrauch zu machen.
RS0110172 Rechtssatz 19.05.1998Zivilrecht
Urteile und Beschlüsse ausländischer Gerichte können im Inland nur dann materielle Rechtskraft äußern, wenn sie kraft staatsvertraglicher Regelung im Inland entweder anerkannt oder vollstreckt werden können. Es bedarf also eines "Anerkennungsvertrags und (o …
RS0110743 Rechtssatz 24.09.1998Zivilrecht
Weil die ordre-public-Klausel eine systemwidrige Ausnahme darstellt, wird allgemein sparsamster Gebrauch gefordert, eine schlichte Unbilligkeit des Ergebnisses genügt ebensowenig wie der bloße Widerspruch zu zwingenden österreichischen Vorschriften. Gegenst …
RS0120264 Rechtssatz 08.09.2005Zivilrecht
Außerhalb des Anwendungsbereiches eigenständiger Regeln der internationalen Rechtshängigkeit (zB Art 19 EuGVVO II)- sind im inländischen Zivilprozess die Regeln über die Rechtshängigkeit (Streitanhängigkeit) im Hinblick auf das ausländische Verfahren dann a …
RS0126868 Rechtssatz 12.04.2011Zivilrecht
Die Verbindung nach § 12 Abs 2 AußStrG 2005 dient dazu, parallele Verfahren und damit widersprechende Entscheidungen zu verhindern. Eine rechtsweg‑ oder grenzüberschreitende Verbindung von Verfahren wird damit aber nicht ermöglicht. Haben eine Oppositionskl …