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Entscheidung 7 Ob 143/14a×

Entscheidung 7 Ob 143/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021335 Rechtssatz 04.07.1991Zivilrecht
Der ärztliche Behandlungsvertrag ist ein im Gesetz nicht näher typisiertes Vertragsverhältnis, auf Grund dessen der Arzt dem Patienten eine fachgerechte, dem objektiven Standard des besonderen Fachs entsprechende Behandlung, nicht aber einen bestimmten Erfo …
RS0021338 Rechtssatz 12.03.1991Zivilrecht
Der zahnärztliche Behandlungsvertrag (hier: Wurzelbehandlung und Herstellung einer Zahnprothese) ist ein gemischter Vertrag, der Elemente des Werkvertrags enthält.
RS0021339 Rechtssatz 22.04.1980Zivilrecht
Der Behandlungsvertrag mit einem Arzt ist grundsätzlich als freier selbständiger Dienstvertrag zu werten, der den Arzt nicht in wirtschaftliche Abhängigkeit geraten lässt, sodass Streitigkeiten daraus nicht der Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegen.
RS0021759 Rechtssatz 07.10.1981Zivilrecht
Der Vertrag zwischen einem Patienten und einem Zahnarzt ist zunächst wie jeder Arztvertrag ein sogenannter "freier" Dienstvertrag. Wenn aber der Zahnarzt mit der Vornahme bestimmter zahnprothetischer Arbeiten beauftragt wird, treten zum Dienstvertrag auch E …
RS0081414 Rechtssatz 23.03.1994Zivilrecht
Das Leistungsversprechen des Versicherers in Art 1 der AHVB 1978 bezieht sich nicht auf den gesamten Bereich des Schadensbegriffes des § 1293 ABGB, sondern nur auf die Deckung von Personenschäden und Sachschäden sowie solcher Vermögensschäden, die auf einen …
RS0081518 Rechtssatz 28.02.1991Zivilrecht
Der Zweck der Tätigkeitsklausel liegt darin, den Versicherer in einem gewissen Umfang vom erhöhten Risiko zu befreien, das sich aus der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ergibt. Dies entspricht dem Grundsatz der Haftpflichtver …
RS0123136 Rechtssatz 11.12.2007Zivilrecht
a) Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Die pränatale Diagnostik dient nicht zuletzt der Ermittlung von Entwicklungsstörungen und Fehlbil …
RS0123378 Rechtssatz 03.04.2008Zivilrecht
Als Gegenstand des jeweiligen Behandlungsvertrags ist im Zweifel grundsätzlich ein bestimmter „Krankheitsfall" des Patienten anzusehen und keinesfalls der jeweils isolierte Behandlungsabschnitt. Die Dauer eines Behandlungsvertrags kann daher nur anhand der …
RS0129724 Rechtssatz 17.09.2014Zivilrecht
Nach der Bedingungslage sind zwar reine Vermögensschäden in den Versicherungsschutz einbezogen, dem Versicherungsnehmer wird aber hierdurch das unternehmerische Risiko nicht abgenommen. Erfüllungssurrogate werden daher nicht ersetzt.