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Entscheidung 7 Ob 145/10i×

Entscheidung 7 Ob 145/10i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014506 Rechtssatz 17.06.1980Zivilrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten regelmäßig nur kraft ausdrücklicher oder stillschweigender - Parteienvereinbarung. Dabei genügt es, wenn der Unternehmer vor dem Abschluss des Vertrages erklärt, nur zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrahie …
RS0049684 Rechtssatz 24.03.1983Zivilrecht
Grobe Fahrlässigkeit schließt die kurze Verjährungsfrist des § 64 AÖSp nicht aus.
RS0062353 Rechtssatz 19.01.1994Zivilrecht
Hat der erteilte Transportauftrag von vornherein die Beförderung mit verschiedenen Beförderungsmitteln zum Gegenstand (Lastkraftwagen, Eisenbahn, Schiff), richtet sich die Ersatzpflicht des mit der Beförderung über die gesamte Strecke beauftragten Frachtfüh …
RS0106911 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Die Verjährung gemäß § 64 AÖSp tritt gleichviel aus welchem Rechtsgrund und unabhängig vom Grad des Verschuldens ein.
RS0126555 Rechtssatz 19.01.2011Zivilrecht
Die für die jeweiligen Teilstrecken geltenden Haftungsbestimmungen sind nicht nur dann maßgeblich, wenn von vornherein feststeht, dass der Transport mit verschiedenen Transportmitteln durchgeführt werden soll, sondern auch dann, wenn der Frachtführer in Aus …
RS0126556 Rechtssatz 19.01.2011Zivilrecht
Das Network‑System ist für die Ermittlung der Haftungsordnung bestimmend. Es ist daher bei bekanntem Schadensort auf den zwischen den Parteien des multimodalen Frachtvertrags hypothetisch abgeschlossenen Vertrag über die Beförderung auf derjenigen Teilstrec …
RS0126557 Rechtssatz 19.01.2011Zivilrecht
Unterliegt der Multimodalfrachtvertrag österreichischem Recht und liegt die Hauptniederlassung des Frachtführers ebenfalls in Österreich, so unterliegt auch der hypothetische Teilstreckenvertrag österreichischem Recht, wenn nichts dafür spricht, dass dennoc …
RS0126558 Rechtssatz 19.01.2011Zivilrecht
Mit § 439a UGB wollte der Gesetzgeber nur den Transport für das österreichische Inland regeln, sodass der nicht grenzüberschreitende Transport im Ausland bei Anwendbarkeit österreichischen Rechts auch unter Berücksichtigung dieser Bestimmung nicht der CMR u …