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Entscheidung 7 Ob 156/10g×

Entscheidung 7 Ob 156/10g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014828 Rechtssatz 06.12.1955Zivilrecht
Es begründet Arglist, die der Einrede der Verjährung entgegengesetzt werden kann, wenn zuerst auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dann doch im Prozess die Verjährung eingewendet wird.
RS0014838 Rechtssatz 21.10.1971Zivilrecht
Die Verjährungseinrede verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Fristversäumnis des Berechtigten auf ein Verhalten seines Gegners zurückzuführen ist.
RS0034537 Rechtssatz 09.03.1967Zivilrecht
Zur Frage der Erhebung der Verjährungseinrede wider Treu und Glauben.
RS0034556 Rechtssatz 07.01.1959Zivilrecht
1. Durch die Einbringung der Klage ist die Verjährungszeit nur für die in der Klage geltend gemachten Ansprüche, und zwar dem Grunde und der Höhe nach, gehemmt. 2. Ohne ein rechtzeitig gestelltes Feststellungsbegehren kann im Prozess über einen Teilanspruch …
RS0034740 Rechtssatz 23.05.1929Zivilrecht
Für die Unterbrechung der Verjährung ist, wenn der Anspruch erst im Wege der Klageänderung geltend gemacht wird, nicht die Zeit der Klageanbringung entscheidend.
RS0034836 Rechtssatz 13.07.1955Zivilrecht
Zur Frage der Unterbrechung der Verjährung durch Einbringung und Fortsetzung einer Klage, insbesondere bei Zurückstellung derselben zur Verbesserung.
RS0034954 Rechtssatz 13.03.1980Zivilrecht
Für eine Unterbrechung der Verjährung ist nur das tatsächlich und eindeutig erhobene Klagebegehren zu berücksichtigen. Dabei wird der geltend gemachte Anspruch durch den Urteilsantrag umschrieben, der bei Geldschulden ziffernmäßig genau bestimmt sein muss.
RS0047508 Rechtssatz 13.02.1991Zivilrecht
Rückzahlungsraten, Betriebskosten für Eigentumswohnungen, Rückzahlungen auf Wohnungskredite und der Mietzins können die Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich nicht schmälern; nur Kredite zur Bestreitung unabwendbarer außergewöhnlicher Belastungen sind …
RS0079451 Rechtssatz 27.09.1990Zivilrecht
Für eine Interessenabwägung, inwieweit Schulden eine Abzugspost von der Unterhaltungsbemessungsgrundlage darstellen, ist der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, der Zweck, für den sie aufgenommen worden sind, das Einverständnis des Ehepartners zu dieser …
RS0085255 Rechtssatz 16.01.1992Zivilrecht
Nach der vom Obersten Gerichtshof gebilligten Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz sind Ausgaben des täglichen Lebens - und damit auch die Raten zur Rückzahlung von Krediten zur Bestreitung solcher Aufwendungen - grundsätzlich nicht abzugsfähig; Rück …
RS0106973 Rechtssatz 26.02.1997Zivilrecht
Es bedarf der Kenntnis des Unterhaltspflichtigen von seiner Unterhaltspflicht, um Unterhalt im Wege der Anspannung festsetzen zu können; nicht mit dem Wesen der Anspannung vereinbar ist es, die Kenntnis des Abwesenheitskurators vom Bestehen einer Sorgepflic …
RS0108773 Rechtssatz 30.09.1997Zivilrecht
§ 1497 ABGB ist analog auf die Verjährung von Rückforderungsansprüchen anzuwenden, die gemäß § 27 Abs 1 und 3 MRG in Verbindung mit § 37 Abs 1 Z 14 MRG im außerstreitigen Mietrechtsverfahren geltend zu machen sind.
RS0118623 Rechtssatz 26.02.2004Zivilrecht
Die auftragsgemäße Verbesserung eines unbestimmten, aber bezifferten Klagebegehrens beseitigt die ursprüngliche Unterbrechungswirkung der Klage nicht und stellt auch keine Klagsänderung im Sinn des § 235 ZPO dar.
RS0126316 Rechtssatz 29.09.2010Zivilrecht
Es entspricht herrschender Ansicht, dass sich der Anwendungsbereich des § 1501 ABGB auch auf das außerstreitige Verfahren erstreckt.
RS0126317 Rechtssatz 29.09.2010Zivilrecht
Kommt der Antragsteller der aufgetragenen Präzisierung seines bisher unbestimmten Begehrens nach, konsumiert er diese gesetzlich eingeräumte Möglichkeit und legt den Gegenstand des Verfahrens bindend fest. Unterlässt er die Präzisierung, kann er einen allen …
RS0126318 Rechtssatz 29.09.2010Zivilrecht
Auch die Geltendmachung des Anspruchs im dafür vorgesehenen Außerstreitverfahren unterbricht die Verjährung (so schon 3 Ob 23/10v).