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Entscheidung 7 Ob 188/17y×

Entscheidung 7 Ob 188/17y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022549 Rechtssatz 08.07.1970Zivilrecht
Die Frage der Tragfähigkeit des Anscheinsbeweises ist an und für sich eine Frage der Beweiswürdigung; dies gilt aber nicht für die weitere Frage, ob eine ernstliche andere Möglichkeit hervorgekommen ist, die für den Geschehensablauf in Betracht zu ziehen is …
RS0043159 Rechtssatz 03.07.1973Zivilrecht
Das Berufungsgericht darf von einer Feststellung des Erstgerichtes nicht abgehen, wenn es nicht alle Beweise wiederholt, auf die das Erstgericht die Feststellung gründete. Die Wiederholung von Beweisen, die Hilfstatsachen betreffen, insbesondere die Wiederh …
RS0043371 Rechtssatz 08.03.1967Zivilrecht
Eine mangelhafte und unzureichende Beweiswürdigung kann im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst, ist sein Verfahren mangelhaft (vgl JBl 1956,51, JBl 1932,477).
RS0043521 Rechtssatz 09.12.1953Zivilrecht
Solange Schlussfolgerungen aus einem vorliegenden Tatbestände und aus Beweisergebnissen nur angestellt werden, um auf dem Weg von Erfahrungsschlüssen weitere Tatsachen zu erkunden, so hat dies, so wie beim Indizienbeweis, mit Rechtsanwendung nichts zu tun u …
RS0063302 Rechtssatz 09.02.1965Zivilrecht
Ansprüche nach § 10 HVG können nur für die Zeit der Vertragsdauer entstehen. Ihre Höhe bestimmt sich nach der Differenz zwischen jenem Betrag, den der Handelsvertreter voraussichtlich verdient hätte, wenn er nicht vom Geschäftsherrn vertragswidrig am Verdie …