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Entscheidung 7 Ob 19/11m×

Entscheidung 7 Ob 19/11m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008901 Rechtssatz 13.01.1982Zivilrecht
Allgemeine Vertragsbedingungen sind so auszulegen, wie sie sich einem durchschnittlichen Angehörigen aus dem angesprochenen Adressatenkreis erschließen. Ihre Klauseln sind, wenn sie nicht auch Gegenstand und Ergebnis von Vertragsverhandlungen waren, objekti …
RS0033558 Rechtssatz 27.11.1968Zivilrecht
Wer eine Leistung erbracht hat, die er nicht schuldig war und deshalb zurückfordert, hat seinen Irrtum zu beweisen, es sei denn, dass nach Sachlage die wissentliche Zahlung einer Nichtschuld nicht in Frage kommt (grundsätzliche Ausführungen, abweichend von …
RS0033566 Rechtssatz 05.07.1972Zivilrecht
Der einen Bereicherungsanspruch nach § 1431 ABGB geltend machende Kläger hat - abgesehen von der Erbringung der Leistung - zu beweisen, dass a) die Leistung zum Zwecke der Erfüllung einer Schuld erfolgte, die in Wirklichkeit nicht bestand, und b) er sich be …
RS0033612 Rechtssatz 18.05.1971Zivilrecht
Hatte der Schuldner Zweifel über den Bestand der Schuld und dennoch geleistet, so ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn die Zahlung den rechtsgeschäftlichen Zweck hatte, einen zwischen Gläubiger und Schuldner bestehenden Streit endgültig zu erledigen. …
RS0033755 Rechtssatz 16.06.1971Zivilrecht
Hat der Versicherer den Schaden liquidiert, obwohl Leistungsfreiheit gegeben ist, so kann diese Leistung unter den Voraussetzungen des § 1431 ABGB zurückverlangt werden.
RS0050063 Rechtssatz 28.06.1995Zivilrecht
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach Vertragsauslegungsgrundsätzen auszulegen. Die Auslegung hat sich daher am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers zu orientieren (vgl VR 1992/277; VR 1992/284).
RS0078874 Rechtssatz 12.07.1995Zivilrecht
Bei einem auf irrtümliche Zahlung gegründeten Rückforderungsanspruch hat der klagende Versicherer - im Gegensatz zur Klage des Versicherungsnehmers auf Erbringung der Versicherungsleistung - den Nachweis zu erbringen, dass das Schadensereignis nicht von der …
RS0080066 Rechtssatz 11.09.1986Zivilrecht
Während § 1 Abs 1 VersVG noch zwischen der Schadensversicherung und der Personenversicherung unterscheidet, steht der ersteren nach herrschender Ansicht in Wahrheit die Summenversicherung gegenüber, weil zum Teil auch die Personenversicherung zulässigerweis …
RS0107257 Rechtssatz 02.04.1997Zivilrecht
Taggelder aus einer privaten Unfallversicherung haben keinen Unterhaltscharakter; Jud 33 ist nicht anwendbar.