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Entscheidung 7 Ob 3/14p×

Entscheidung 7 Ob 3/14p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019473 Rechtssatz 30.06.1980Zivilrecht
Ungeachtet der Ablehnung der Repräsentantentheorie ist dem Versicherungsnehmer auch in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten des von ihm zur Abwicklung des gesamten Versicherungsverhältnisses Bevollmächtigten zuzurechnen.
RS0028935 Rechtssatz 24.01.1968Zivilrecht
Eine Haftung für Dritte kommt nur dann in Frage, wenn die Hilfsperson nicht als Besorgungsgehilfe sondern als Erfüllungsgehilfe anzusehen ist. Obliegenheiten, wie zB die Unterlassung einer Gefahrenerhöhung, sind keine Verpflichtungen, sondern nur Voraussetz …
RS0080063 Rechtssatz 23.03.1994Zivilrecht
Bei der Unterscheidung zwischen einer Obliegenheit, die einer Überprüfung nach den zwingenden Bestimmungen der §§ 6, 15 a VersVG standzuhalten hat und einer Risikobegrenzung ist maßgebend, ob in erster Linie ein vom Versicherungsnehmer einzuhaltendes Verhal …
RS0080068 Rechtssatz 26.04.1995Zivilrecht
Mit einem Risikoausschluss begrenzt der Versicherer von vornherein den Versicherungsschutz. Diese Umstände kann der Versicherungsnehmer nicht durch sein späteres Verhalten beeinflussen oder kontrollieren. Demgegenüber stellt die von der Einhaltung einer Obl …
RS0080166 Rechtssatz 12.02.1987Zivilrecht
Bei der Risikobegrenzung wird von Anfang an ein bestimmter Gefahrenumstand von der versicherten Gefahr ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes, pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme. Obliegenheiten hingegen fordern gewisse V …
RS0080407 Rechtssatz 08.02.1961Zivilrecht
Die in Deutschland entwickelte Repräsentantentheorie kann aus dem VersVG nicht abgeleitet werden.
RS0080502 Rechtssatz 21.10.1982Zivilrecht
Die Haftung für gesetzliche oder gewillkürte Vertreter ist keine bloße Repräsentenhaftung. Die juristische Person hat für das Verhalten und die Kenntnis ihrer Vertretungsorgane einzustehen. Die Vorschriften über die Gesamtvertretung kommen nicht zur Anwendu …
RS0081066 Rechtssatz 14.01.1982Zivilrecht
Ist eine juristische Person Versicherungsnehmer, so muss im Interesse der Gefahrengemeinschaft auch die geordnete Obliegenheitserfüllung gewährleistet sein. Dies trifft nur dann zu, wenn die juristische Person für das Verhalten und die Kenntnis ihrer Vertre …
RS0121516 Rechtssatz 11.12.2006Zivilrecht
Der Oberste Gerichtshof ist auch zur Auslegung von AGB-Klauseln nicht "jedenfalls", sondern nur dann berufen, wenn die zweite Instanz Grundsätze höchstgerichtlicher Rechtsprechung missachtete oder für die Rechtseinheit und Rechtsentwicklung bedeutsame Frage …