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Entscheidung 7 Ob 32/20m×

Entscheidung 7 Ob 32/20m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0062353 Rechtssatz 19.01.1994Zivilrecht
Hat der erteilte Transportauftrag von vornherein die Beförderung mit verschiedenen Beförderungsmitteln zum Gegenstand (Lastkraftwagen, Eisenbahn, Schiff), richtet sich die Ersatzpflicht des mit der Beförderung über die gesamte Strecke beauftragten Frachtfüh …
RS0062537 Rechtssatz 20.05.1980Zivilrecht
Der Haftungszeitraum und damit auch der Aufgabenbereich des Frachtführers endet, sobald dem annahmebereiten Empfänger die Möglichkeit des Zugriffes auf das Gut eingeräumt ist, was regelmäßig der Fall ist, wenn das beladene Transportfahrzeug den vom Absender …
RS0062704 Rechtssatz 18.04.1978Zivilrecht
Die Ablieferung kann nur mit Wissen und Willen des Empfängers erfolgen.
RS0074012 Rechtssatz 06.07.1989Zivilrecht
Der Ablieferungsvorgang ist abgeschlossen, wenn ein Verhältnis hergestellt wird, das dem zur Entgegennahme bereiten Empfänger die Einwirkungsmöglichkeit auf das Gut einräumt. Wie die Übernahme ist auch die Ablieferung ein zweiseitiger Akt, sie bedarf der Mi …
RS0126656 Rechtssatz 19.01.2011Zivilrecht
Das MÜ erweitert in Art 18 Abs 3 den Haftungszeitraum der „Luftbeförderung“ auf den Zeitraum der Ausübung der „Obhut“ durch den Luftfrachtführer, wodurch nach herrschender Ansicht etwa auch eine (Zwischen-)Einlagerung im Warenlager des Luftfrachtführers ode …
RS0133322 Rechtssatz 25.11.2020Zivilrecht
Die Behauptungs‑ und Beweislast für das Mitverschulden sowie den Kausalzusammenhang zwischen Mitverschulden und entstandenem Schaden obliegt dem Luftfrachtführer.