Rechtstracker.at
Entscheidung 7 Ob 39/13f×

Entscheidung 7 Ob 39/13f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010823 Rechtssatz 21.12.1965Zivilrecht
Enteignungen ohne Entschädigungen zulässig und nicht verfassungswidrig.
RS0010844 Rechtssatz 22.09.1983Zivilrecht
Dem Zweck der Enteignungsentschädigung entspricht es, dass dem Enteigneten jenes Opfer, das er im Interesse der Allgemeinheit bringt, voll abgegolten wird. Durch die Enteignung wird die Position des Enteigneten im Verhältnis zu anderen Personen nachteilig v …
RS0053403 Rechtssatz 08.10.1969Zivilrecht
Bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages kommt es auf die im Zeitpunkt der Enteignung bereits bestehenden Verwendungsmöglichkeiten für das enteignete Grundstück an. Daher keine Entschädigung für die Mehrkosten eines Hausbaues, dessen Beginn noch gar ni …
RS0053491 Rechtssatz 09.06.1970Zivilrecht
Zur Berücksichtigung der Wertminderung eines verbleibenden Restgrundstückes bei Festsetzung der Entschädigungssumme im Enteignungsverfahren.
RS0053532 Rechtssatz 19.10.1976Zivilrecht
Als "unmittelbarer Folgeschaden" aus dem Enteignungsakt gebührt dem Enteigneten, der wegen der Enteignung seiner Grundfläche sein Unternehmen verlegen muss - über den Wert der enteigneten Grundfläche hinaus - ohne Rücksicht darauf, ob er von der Möglichkeit …
RS0053610 Rechtssatz 25.01.1967Zivilrecht
Auf die Verminderung des Wertes eines etwa verbleibenden Grundstückrestes ist Bedacht zu nehmen.
RS0053657 Rechtssatz 22.09.1982Zivilrecht
Die Feststellung der enteignungsbedingten Nachteile hat konkret unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Enteigneten unter Heranziehung eines objektiven Maßstabes bei der Wertermittlung (objektiv - konkret) zu erfolgen (Rummel, Enteignungse …
RS0053663 Rechtssatz 24.04.1974Zivilrecht
Bei der Bemessung der Entschädigung ist die tatsächliche Nutzung des Grundstückes im Zeitpunkt der Entschädigung zu berücksichtigen. Verwendungsmöglichkeiten, die in einer unbestimmten Zukunft liegen, sowie die bloße Absicht des Grundeigentümers, seine Lieg …
RS0058021 Rechtssatz 25.06.1969Zivilrecht
Wenn der zum Ausgleich der durch die Enteignung verursachten Vermögensnachteile erforderliche Betrag der Höhe nach mit dem Verkehrswert des Bestandobjektes übereinstimmt, ist dieser Verkehrswert zu ersetzen. Es kommt daher (bei einem mietengeschützten Besta …
RS0058497 Rechtssatz 27.06.1995Zivilrecht
Gegenstand der - in den verschiedenen, eine Enteignung vorsehenden Gesetzen geregelten - Enteignungsentschädigung ist - wie sich zum Beispiel aus § 4 Abs 1 EisbEntG und § 18 BStG 1971 ergibt - immer nur der durch die Enteignung verursachte vermögensrechtlic …
RS0104137 Rechtssatz 03.02.1977Zivilrecht
Nur mittelbar aus dem Eigentumsentzug stammende Nachteile haben bei der Bemessung der Entschädigung außer Betracht zu bleiben.
RS0122962 Rechtssatz 27.11.2007Zivilrecht
Ist der Vermieter selbst der Enteigner, so hat er dem Mieter nicht mehr an Entschädigung zu zahlen als dies bei einer rechtmäßigen Kündigung der Fall wäre. Bei einem jederzeit kündbaren Mietverhältnis verliert der Mieter durch eine Enteignung höchstens eine …