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Entscheidung 7 Ob 62/14i×

Entscheidung 7 Ob 62/14i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014762 Rechtssatz 29.12.1954Zivilrecht
Ob eine List einen Einfluss auf die Willensbildung des anderen hatte, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage.
RS0022862 Rechtssatz 18.03.1992Zivilrecht
Wohl hat zwar auch bei rechtlicher Sonderverbindung zwischen Schädiger und Geschädigtem dieser den Eintritt des behaupteten Schadens, dessen Höhe und den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem Schadenseintritt zu behaupten und zu b …
RS0040092 Rechtssatz 02.05.1984Zivilrecht
Ein Sachverhalt ist schon dann außer Streit gestellt, wenn das Vorbringen einer Partei zu diesem Sachverhalt mit den darauf abzielenden Behauptungen der anderen Partei inhaltlich übereinstimmt.
RS0042698 Rechtssatz 15.02.1984Zivilrecht
Der Umstand, daß nach der Judikatur des OGH bei der Beurteilung einer Rechtsfrage (hier: Konkretisierung im Sinne des § 54 Abs 1 Z 3 EO) immer auf die Besonderheit des Einzelfalles abzustellen ist, kann nicht dahin verstanden werden, daß aus diesem Grund im …
RS0106373 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Die Beratungspflichten und Aufklärungspflichten von Banken sind grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles. Gegenteiliges gilt nur dann, wenn eine grobe Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden müsste.
RS0106890 Rechtssatz 18.12.1996Zivilrecht
Von dem Grundsatz, dass die Beweislastumkehr das Verschulden betrifft, der Beweis der Kausalität jedoch weiterhin dem Gläubiger obliegt, ist der Oberste Gerichtshof zwar bei ärztlichen Behandlungsfehlern abgegangen (SZ 63/90; JBl 1992, 522), weil hier wegen …
RS0108074 Rechtssatz 15.07.1997Zivilrecht
Der Anlageberater ist zur Aufklärung seiner Kunden über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage verpflichtet; welche Verhaltenspflichten ihn dabei im einzelnen treffen, kann zwar nur aufgrund der konkreten Umstände beurteilt werden, doch tr …
RS0123046 Rechtssatz 07.11.2007Zivilrecht
Die Informationserteilung hat dem Gebot vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Beratung zu genügen, durch die der Kunde in den Stand versetzt werden muss, die Auswirkungen seiner Anlageentscheidung zu erkennen. Sie hat aber auch in einer für den Kunden …
RS0128890 Rechtssatz 25.04.2013Zivilrecht
Ob einem Anleger konkret ein Irrtum unterlaufen ist, ist eine Tatfrage.