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Entscheidung 7 Ob 67/17d×

Entscheidung 7 Ob 67/17d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018371 Rechtssatz 17.05.1983Zivilrecht
Wenn der Vertragspartner die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht ausdrücklich verweigert oder durch sein besonderes Verhalten vereitelt hat, kann die Setzung einer Nachfrist unterbleiben, da sie sinnlos wäre.
RS0018395 Rechtssatz 13.07.1955Zivilrecht
Rücktritt ohne Nachfrist erlangt erst nach Ablauf einer angemessenen Frist Wirksamkeit. (Vgl SZ 24/248).
RS0018428 Rechtssatz 07.06.1961Zivilrecht
Wenn der Schuldner zur Erfüllung des Vertrages auf die bedungene Weise nicht bereit ist, bedarf es keiner Nachfristsetzung im Sinne des § 918 ABGB. (1 Ob 57/58 = EvBl 1958/246 ua, auch Gschnitzer in Klang 2.Auflage IV S 458/459 zu § 918 ABGB).
RS0026265 Rechtssatz 12.01.1993Zivilrecht
Schikane liegt nicht nur dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, sondern auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses M …
RS0031014 Rechtssatz 01.02.1961Zivilrecht
Jeder von mehreren in einer Klage geltend gemachten Schadenersatzansprüchen muss ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Der Kläger kann daher nicht verlangen, dass ihm ein vom Gericht vorgenommener Abstrich beim Schmerzengeld als weiterer Verdiens …
RS0032013 Rechtssatz 19.10.1976Zivilrecht
Die Vertragsstrafe ist ein pauschalierter Schadenersatz, der an die Stelle des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung tritt.
RS0032072 Rechtssatz 30.03.1981Zivilrecht
Die Vertragsstrafe dient im Sinne des § 1336 ABGB (ebenso wie das Angeld) der Verstärkung der vertraglichen Pflichten und zwar umsomehr, je mehr der Betrag über den ex ante wahrscheinlichen Schaden hinausgeht.
RS0037300 Rechtssatz 05.11.1954Zivilrecht
Das Gericht darf die Parteien in seiner Entscheidung nicht mit einer Rechtsauffassung überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie das Gericht nicht aufmerksam gemacht hat.
RS0120056 Rechtssatz 25.05.2005Zivilrecht
Die Rechtsmeinung, wonach nur eine Rechtsansicht, wenn sie bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz von keiner der Parteien ins Treffen geführt wurde und daher keine Gelegenheit zur Stellungnahme bestand, als überraschend angesehen werden kann, kann n …
RS0131056 Rechtssatz 27.09.2016Zivilrecht
Die vom Werkunternehmer gemäß § 1170b Abs 2 ABGB erklärte Auflösung des Vertrags beseitigt den Erfüllungsanspruch des Bestellers, sodass sich dieser auf eine Pflicht zur mängelfreien Herstellung des Werks durch den Unternehmer nicht mehr berufen kann. Dem U …
RS0131658 Rechtssatz 05.07.2017Zivilrecht
Maßgebend ist stets (sowohl für die prozentuelle Berechnung als auch für die Beschränkung durch das noch ausstehende Entgelt) das vereinbarte Gesamtentgelt. Die höhenmäßige Begrenzung der Sicherstellung durch das „noch ausstehende Entgelt“ führt nur dann zu …