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Entscheidung 7 Ob 7/18g×

Entscheidung 7 Ob 7/18g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0075803 Rechtssatz 24.09.1991Zivilrecht
Daß geistig Behinderte ohne Symptome einer psychischen Erkrankung auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Behinderung sich oder andere ernstlich und erheblich gefährden, nach der Rechtslage weder in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Be …
RS0110008 Rechtssatz 07.05.1998Zivilrecht
Wird ein nach § 21 Abs 2 StGB verurteilter abnormer Rechtsbrecher in eine öffentliche Krankenanstalt für Psychiatrie oder eine psychiatrische Abteilung eines öffentlichen allgemeinen Krankenhauses überstellt, ist das Unterbringungsgericht zur Führung des Un …
RS0122132 Rechtssatz 03.05.2007Zivilrecht
Der Geltungsbereich des HeimAufG wird gemäß dessen § 2 einrichtungsbezogen abgegrenzt. Es ist daher auch anzuwenden, wenn ein Minderjähriger betroffen ist, der sich in einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG aufhält.
RS0124523 Rechtssatz 23.02.2008Zivilrecht
Erheben der Kranke persönlich und der Patientenanwalt im Namen des Kranken jeweils gesondert Rekurs gegen einen Unterbringungsbeschluss, sind beide Rekurse einer inhaltlichen Behandlung zu unterziehen. Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels gilt h …
RS0131336 Rechtssatz 29.03.2017Zivilrecht; Strafrecht
Der nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachte befindet sich während der Unterbrechung der Unterbringung nach § 166 Z 2 lit b StVG und seines daraus resultierenden Aufenthalts in einer Nachbetreuungseinrichtung zwar nicht im Maßnahmenvollzug, dieser wirkt aber ins …
RS0132272 Rechtssatz 26.09.2018Zivilrecht
Das HeimAufG ist auf eine Nachsorgeeinrichtung für aus dem Maßnahmenvollzug Entlassene nicht anwendbar.