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Entscheidung 7 Ob 86/16x×

Entscheidung 7 Ob 86/16x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013443 Rechtssatz 11.05.1955Zivilrecht
Erwirbt eine Personenmehrheit das Versicherungsobjekt, so kann der Versicherungsvertrag nur gemeinsam aufgekündigt werden. Kündigt nur ein Erwerber - ohne Hinweis auf ein Vollmachtsverhältnis - so hat der Versicherer diese unwirksame Kündigung zurückzuweise …
RS0013958 Rechtssatz 29.02.1956Zivilrecht
Das Schweigen muss als Annahme und Zustimmung dort angenommen werden, wo der Nichtzustimmende nach Treu und Glauben oder nach der Verkehrssitte hätte reden müssen.
RS0014122 Rechtssatz 17.09.1964Zivilrecht
Stillschweigen als Zustimmung, wo Gesetz, Verkehrssitte oder Treu und Glauben eine Pflicht zum Handeln auferlegen.
RS0014572 Rechtssatz 12.08.1965Zivilrecht
Der Versicherungsvertrag kann auch formlos durch konkludente Handlungen (Annahme des Antrages durch Absendung des Versicherungsscheines und Prämienvorschreibung) zustandekommen.
RS0016507 Rechtssatz 31.05.1994Zivilrecht
Kümmert sich ein Miteigentümer nicht um die Abrechnung des Verwalters, oder gibt er sich mit einer nicht dem Gesetz entsprechenden Abrechnung zufrieden, so kann daraus nicht abgeleitet werden, dass er generell und für alle Zukunft mit einer seine Rechte bee …
RS0018055 Rechtssatz 02.12.1976Zivilrecht
Der Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht das Versicherungsverhältnis in besonderem Maß.
RS0062161 Rechtssatz 09.05.1995Zivilrecht
Aus der Tatsache allein, dass unter den Parteien eine laufende Geschäftsverbindung bestand, kann ein Vertragsbeschluss durch Stillschweigen nur hergeleitet werden, wenn das Schweigen durch die bisherigen Gepflogenheiten der Partner im Rahmen einer Geschäfts …
RS0130859 Rechtssatz 15.06.2016Zivilrecht
Das Unterbleiben der Zurückweisung eines während des noch aufrechten Versicherungsverhältnisses erklärten „Widerrufs“ einer zuvor wirksam erfolgten Kündigung, ist als Zustimmung zu dem darin gelegenen Anbot auf Fortführung des bisherigen Versicherungsverhäl …