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Entscheidung 7 Ob 99/23v×

Entscheidung 7 Ob 99/23v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0080533 Rechtssatz 29.03.1960Zivilrecht
1./ Der Dritte, gegen den ein Rückgriffsanspruch geltend gemacht wird, kann nicht einwenden, dass der Versicherer eine Kulanzzahlung geleistet hat. 2./ Nach § 67 VersVG gehen alle Ersatzansprüche des Versicherten auf den Versicherer über, wobei es auf die A …
RS0080562 Rechtssatz 25.09.1973Zivilrecht
Bei der Kaskoversicherung ist der Fahrzeuglenker nicht mitversichert, sodass die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen ihn auf den Versicherer übergehen können (SZ 34/73, ZVR 1957/200, ZVR 1961/317, ZVR 1962/172 ua).
RS0080594 Rechtssatz 22.01.1970Zivilrecht
Der Ausdruck "Schadenersatzanspruch" im § 67 VersVG 1958 erfasst nicht nur Schadenersatzansprüche im eigentlichen Sinn; er ist vielmehr im weitesten Sinn zu verstehen und bezieht sich auch auf Rückgriffsansprüche, Ausgleichsansprüche, Bereicherungsansprüche …
RS0080645 Rechtssatz 06.05.1975Zivilrecht
Der Mieter eines Kraftfahrzeuges ist nicht Mitversicherter der Kaskoversicherung, sondern Dritter, gegen den Regressansprüche nach § 67 Abs 1 VersVG erhoben werden können. Dieses Rückgriffsrecht kann aber auch durch eine zwischen Vermieter und Mieter getrof …
RS0080889 Rechtssatz 18.02.1970Zivilrecht
§ 80 Abs 1 VersVG spricht zwar die Vermutung aus, dass die Versicherung als für eigene Rechnung genommen gilt, wenn sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt. Diese Vermutung ist aber - entsprechend den Umständen - leicht widerlegbar.
RS0080895 Rechtssatz 09.05.1974Zivilrecht
Der Abschluss einer Versicherung für fremde Rechnung setzt voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte.
RS0081324 Rechtssatz 17.02.1993Zivilrecht
In Fällen, in denen schon bei Abschluss des Kaskoversicherungsvertrag vorgesehen wird, dass die versicherte Sache (auch) von Dritten (den berechtigten Mitgliedern eines Vereins) benützt wird, ohne dass damit eine Risikoerhöhung verbunden ist, was bei bestim …
RS0081376 Rechtssatz 13.03.1957Zivilrecht
Dritter im Sinne des § 67 Abs 1 VersVG ist jeder, der nicht Versicherungsnehmer oder Versicherter ist; daher auch ein vom Versicherungsnehmer oder Versicherten verschiedener Fahrer. Trifft daher denjenigen, dem vom Versicherungsnehmer die Führung des Fahrze …
RS0081382 Rechtssatz 22.02.1990Zivilrecht
Der Versicherer kann auf das Regressrecht nach § 67 Abs 1 VersVG verzichten. Der Verzicht zugunsten des Schädigers ist nichts anderes als eine Form der - wenn auch nur teilweisen - Mitversicherung des Sachersatzinteresses dieses Schädigers.
RS0081503 Rechtssatz 08.02.1961Zivilrecht
Bei der Kaskoversicherung ist nur das Interesse des Eigentümers an dem Sachwert des Fahrzeuges versichert, der Mieter und Fahrer des Wagens ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht Mitversicherter in der Kaskoversicherung (vgl JBl 1957,622).
RS0113625 Rechtssatz 07.04.2000Zivilrecht
Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden ist eine Sachversicherung, die der Erhaltung des Gebäudes sohin des Eigentums des Versicherungsnehmers dient. Im gewissen Rahmen dient sie auch der Erhaltung und Verwertung des Gebäudes durch Vermietung bzw Verpa …
RS0134515 Rechtssatz 27.09.2023Zivilrecht
In der Gebäudeversicherung kann die Auslegung des Versicherungsvertrags konkludent einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle ergeben, dass der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Dem Versicherer ist der Re …