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Entscheidung 7 Ob 99/25x×

Entscheidung 7 Ob 99/25x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000466 Rechtssatz 05.07.1972Zivilrecht
Ein bestimmtes Begehren hat zur Voraussetzung, dass ihm der Gegenstand, die Art, der Umfang und die Zeit der geschuldeten Leistung oder Unterlassung zu entnehmen ist (so schon JBl 1968,206). Bloße Bestimmbarkeit genügt aber nur dort, wo dies vom Gesetz ange …
RS0000799 Rechtssatz 18.06.1980Zivilrecht
Bei Leistungsklagen ist die Bestimmtheit schon deshalb erforderlich, um dem Gegner den Umfang seiner Leistungen zweifelsfrei zu umschreiben und im Falle der Leistungsverweigerung die exekutive Durchführung zu ermöglichen.
RS0011645 Rechtssatz 09.11.1993Zivilrecht
Es bildet das rechtskräftige zur Unterfertigung und Einwilligung in einem bestimmten Kaufvertrag verpflichtende Urteil nach § 367 Abs 1 EO eine zur Eigentumseinverleibung im Grundbuchsverfahren ausreichende öffentliche Urkunde im Sinn des § 33 Abs 1 lit d G …
RS0033569 Rechtssatz 04.03.1970Zivilrecht
Die Zahlung einer Nichtschuld unter dem Druck einer Vollstreckung gewährt ohne Rücksicht auf einen Irrtum des Leistenden den Kondiktionsanspruch.
RS0037452 Rechtssatz 15.04.1959Zivilrecht
Ein Leistungsbegehren, bei dem die Leistung nicht eindeutig festgelegt ist, ist unzulässig, weil ein diesem Begehren stattgebendes Urteil nicht die Grundlage einer Exekution bilden kann.
RS0118709 Rechtssatz 29.03.2004Zivilrecht
Wird die Entscheidung der zweiten Instanz auch auf eine selbständig tragfähige Hilfsbegründung gestützt, muss auch diese im außerordentlichen Rechtsmittel bekämpft werden.