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Entscheidung 8 Ob 125/11g×

Entscheidung 8 Ob 125/11g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008999 Rechtssatz 24.10.1978Zivilrecht
Die persönlichen Rechte sind absolute Rechte und genießen als solche Schutz gegen Eingriffe Dritter.
RS0009003 Rechtssatz 24.10.1978Zivilrecht
Recht auf Achtung der Geheimsphäre als Persönlichkeitsrecht iS des § 16 ABGB.
RS0020548 Rechtssatz 28.01.1959Zivilrecht
Dem Mieter steht das Recht auf Anbringung von Firmentafeln, geschäftlichen Ankündigungen und dergleichen an der Außenfläche der von ihm gemieteten Räume ohne weiteres zu, sofern das Haus nicht verunziert wird und andere Mieter nicht belästigt werden. Die An …
RS0024879 Rechtssatz 10.12.1954Zivilrecht
Bei Übergriffen in der Benützung der Bestandsache ist nicht nur eine Kündigung möglich, sondern es besteht auch grundsätzlich der Anspruch des Vermieters, vom Mieter zu verlangen, daß er den ihm zustehenden Gebrauch der Bestandsache einhalte und Überschreit …
RS0107155 Rechtssatz 30.01.1997Zivilrecht
Geheime Bildaufnahmen im Privatbereich, fortdauernde unerwünschte Überwachungen und Verfolgungen stellen eine Verletzung der Geheimsphäre dar. Der Schutz der Privatsphäre eines Mieters vor solchen Maßnahmen endet auch nicht an der inneren Wohnungstüre, es i …
RS0120422 Rechtssatz 19.12.2005Zivilrecht
Systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung stellt immer einen Eingriff in das geschützte Recht auf Achtung der Geheimsphäre dar. Die Videoaufzeichnung ist identifizierend, wenn sie auf Grund eines oder mehrere Merkmale letztlich einer besti …
RS0127583 Rechtssatz 20.01.2012Zivilrecht
Zur Vermeidung eines Eingriffs in die Privatsphäre anderer Hausbewohner durch einen nicht hinzunehmenden Überwachungsdruck darf bei diesen nicht der Eindruck entstehen, dass sie von einer systematischen, identifizierenden Überwachungsmaßnahme eines Mieters …