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Entscheidung 8 Ob 14/18v×

Entscheidung 8 Ob 14/18v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018434 Rechtssatz 16.11.1989Zivilrecht
Ein Personenbeförderungsvertrag mittels Luftfahrzeugen mit bestimmten Hinflugterminen und Rückflugterminen im Linienverkehr ist ein "relatives Fixgeschäft" im Sinne des § 919 zweiter Satz ABGB, weil Natur und Zweck der vereinbarten Flugtermine schon im allg …
RS0021714 Rechtssatz 14.02.1974Zivilrecht
Ein von einem Kunden mit einem Reisebüro abgeschlossener Reiseveranstaltungsvertrag ist ein mit einer Geschäftsbesorgung verbundener Werkvertrag, bei dem sich schon auf Grund der einheitlichen Buchung die Bestellung des Kunden nicht in einzelne Reiseleistun …
RS0026007 Rechtssatz 31.10.1958Zivilrecht
Der Beförderungsvertrag ist ein Werkvertrag. Voraussetzung für sein Zustandekommen ist in der Regel der Ankauf einer Fahrkarte durch den Reisenden. Der Eisenbahnunternehmer ist verpflichtet, für die Verkehrssicherung der Zugänge zu den Zügen zu sorgen. Dara …
RS0112247 Rechtssatz 23.06.1999Zivilrecht
Errichtet ein Werkunternehmer das Werk mangelhaft, leistet er also den vertraglich geschuldeten Erfolg nicht, so trifft ihn zufolge § 1298 ABGB die Beweislast dafür, dass ihn (und seine Gehilfen, für die er nach § 1313a ABGB einzustehen hat) kein Verschulde …
RS0117125 Rechtssatz 10.10.2002Zivilrecht
Der Reiseveranstaltungsvertrag ist nach herrschender Ansicht ein gemischter Vertrag, der Elemente des Werkvertrages, des Dienstleistungsvertrages und der Geschäftsbesorgung enthält und bei dem sich die Gewährleistungsrechte des Reisenden grundsätzlich nach …