Rechtstracker.at
Entscheidung 8 Ob 146/24i×

Entscheidung 8 Ob 146/24i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014787 Rechtssatz 15.07.1981Zivilrecht
Bei wirtschaftlichen Umsatzgeschäften unter Kaufleuten sind im Regelfall schon im Hinblick auf die unterschiedliche Interessenlage nur geringe Aufklärungspflichten des Vertragspartners über die für die Preisbildung maßgebenden Umstände wie (eigener) Einkauf …
RS0014811 Rechtssatz 20.02.1979Zivilrecht
Es besteht zwar keine allgemeine Rechtspflicht, den Geschäftspartner über alle Umstände aufzuklären, die auf seine Entschließung einen Einfluss haben können, doch ist sie dann zu bejahen, wenn der andere Teil nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverk …
RS0014823 Rechtssatz 21.04.1982Zivilrecht
Bei Abschluss eines Kaufvertrages trifft den Verkäufer eine Aufklärungspflicht, wenn der Käufer zum Ausdruck brachte, dass er auf einen bestimmten Punkt besonderen Wert legt und daher informiert werden will oder wenn der Verkäufer wegen seiner überlegenen F …
RS0014944 Rechtssatz 10.05.1984Zivilrecht
In Abstimmung mit den Gewährleistungsbestimmungen, insbes mit jene der §§ 923 und 932 ABGB, sind solche Eigenschaften "Inhalt der Erklärung", die üblicherweise bei entsprechenden Geschäften vorausgesetzt werden, so wie solche, die besonders bedungen werden.
RS0016184 Rechtssatz 03.06.1980Zivilrecht
Anfechtung wegen Geschäftsirrtums, wenn ein Vertragspartner seine Aufklärungspflicht verletzt hat, auch wenn ihn an der Verletzung der Aufklärungspflicht kein Verschulden trifft (alte Rechtslage vor Inkrafttreten des § 871 Abs 2 ABGB idF des KschG).
RS0016390 Rechtssatz 16.01.1986Zivilrecht
Es besteht keine allgemeine Rechtspflicht, den Geschäftspartner über alle Umstände aufzuklären, die auf seine Entscheidung einen Einfluss haben können. Eine Aufklärungspflicht besteht in der Regel nur dann, wenn der andere Teil nach den Grundsätzen des redl …
RS0018553 Rechtssatz 07.12.1976Zivilrecht
Wer einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, muss den behaupteten Mangel beweisen.
RS0041285 Rechtssatz 07.02.1968Zivilrecht
Nur die Entscheidung über den Anspruch, der geltendgemacht wurde, wird rechtskräftig. Die Rechtskraft erfasst grundsätzlich weder die tatsächlichen Feststellungen noch die rechtliche Beurteilung.
RS0048335 Rechtssatz 29.05.1995Zivilrecht
Beim Kaufvertrag entstammt die Pflicht zur Aufklärung über mögliche Gefahren der schon vor Vertragsabschluss bestehenden Interessenwahrungspflicht. Art und Ausmaß der Aufklärungspflicht richten sich nach der Beschaffenheit und Funktionsweise des Kaufgegenst …
RS0074223 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
In der Berufung nicht gerügte Verfahrensmängel erster Instanz dürfen vom Berufungsgericht nicht wahrgenommen und können nicht mehr als Revisionsgrund geltend gemacht werden (so schon EFSlg 55100 und 57817).
RS0106373 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Die Beratungspflichten und Aufklärungspflichten von Banken sind grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles. Gegenteiliges gilt nur dann, wenn eine grobe Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden müsste.
RS0111165 Rechtssatz 27.10.1998Zivilrecht
Wann die Aufklärungspflicht des Vertragspartners nach der Übung des redlichen Verkehrs besteht, ergibt sich jeweils aus dem Umständen des Einzelfalls.
RS0116074 Rechtssatz 12.02.2002Zivilrecht
Ob im Einzelfall das Unterbleiben der Aufklärung über einen bei vorauszusetzender Sachkunde erkennbaren Umstand eine schuldhafte, haftungsbegründende Warnpflichtverletzung darstellt, kann wegen der Kasuistik der Fallgestaltung keine allgemein bedeutsame Fra …
RS0118570 Rechtssatz 16.12.2003Zivilrecht
Die materielle Rechtskraft bezieht sich allein auf die im Urteil festgestellte Rechtsfolge; die Urteilselemente (Tatsachenfeststellungen und rechtliche Beurteilung) werden - isoliert betrachtet - nicht von der Rechtskraft erfasst.