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Entscheidung 8 Ob 18/12y×

Entscheidung 8 Ob 18/12y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0033762 Rechtssatz 28.03.1985Zivilrecht
Im Falle einer vorzeitig zahlbaren Schuld des Aufrechnenden wirkt die spätere Aufrechnungserklärung auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Forderung des Aufrechnenden fällig und die Forderung des Aufrechnungsgegners vorzeitig erfüllbar waren und sich so gegen …
RS0044323 Rechtssatz 09.01.1985Zivilrecht
Die frühere Bestimmung des § 502 Abs 5 ZPO, jetzt in die endgültig neue Fassung des § 502 Abs 3 ZPO übergegangen, ist nunmehr auch beim Revisionsrekurs anzuwenden; es sind also jetzt auch gegen solche bestätigenden Beschlüsse der zweiten Instanz ein Revisio …
RS0064986 Rechtssatz 31.08.1994Zivilrecht
Der Antragsteller hat seine Forderung lediglich zu bescheinigen; ein Exekutionstitel für diese Forderung oder eine Exekutionsführung ist nicht erforderlich.
RS0065013 Rechtssatz 21.08.1954Zivilrecht
Für die Tatsachenfeststellungen im Konkurseröffnungsverfahren ist der entscheidende Zeitpunkt nicht der der Antragstellung, sondern jener des Endbeschlusses erster oder höherer Instanz im Eröffnungsverfahren. Auf diesen Zeitpunkt hin sind die Feststellungen …
RS0105984 Rechtssatz 12.09.1996Zivilrecht
Eine aufschiebend bedingte Forderung (hier ein allenfalls zu ersiegender Kostenersatzanspruch) berechtigt nicht zur Stellung eines Konkurseröffnungsantrages; eine Glaubhaftmachung des Eintritts der Bedingung kommt daher von vornherein nicht in Betracht.
RS0127640 Rechtssatz 28.02.2012Zivilrecht
Gelingt es dem Antragsteller nicht, den Bestand seiner Konkursforderung glaubhaft zu machen, ist auch bei Vorhandensein von Schulden des Antragsgegners gegenüber anderen Gläubigern die Konkurseröffnungsvoraussetzung der Zahlungsunfähigkeit nicht zu prüfen, …