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Entscheidung 8 Ob 66/13h×

Entscheidung 8 Ob 66/13h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018668 Rechtssatz 14.07.1981Zivilrecht
Steht noch nicht fest, welche einklagbare Rechtswirkung (Wandelungsanspruch, Preisminderungsanspruch oder Verbesserungsanspruch beziehungsweise Schadenersatzanspruch infolge Verzuges des Gewährleistungspflichtigen mit der Verbesserung in Form des Ersatzes d …
RS0018858 Rechtssatz 14.07.1981Zivilrecht
Auch die Klage auf Feststellung der Gewährleistungspflicht ist gerichtliche Geltendmachung des Rechtes im Sinne des § 933 Abs 1 ABGB. Die Gewährleistungsfristen bezwecken eine rasche Klärung von Streitigkeiten über die zureichende Qualität erbrachter Leistu …
RS0040191 Rechtssatz 20.02.1986Zivilrecht
Es kann dem Beklagten, der rechtzeitig die heilbare Unzuständigkeit eingewendet hat, trotz des Obsiegens in der Sache auch nicht die Beschwer an der Bekämpfung der - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Bejahung der Zuständigkeit durch das Erstgericht ab …
RS0040199 Rechtssatz 20.02.1986Zivilrecht
Der in erster Instanz obsiegende Beklagte kann und muss die bejahende Zuständigkeitsentscheidung bekämpfen, wenn er deren Rechtskraft verhindern will.
RS0042925 Rechtssatz 23.05.1951Zivilrecht
Nichtigkeiten, die im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufen sind, können im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden. (EvBl 57/145)
RS0042981 Rechtssatz 22.11.1977Zivilrecht
Ist das Berufungsgericht in die Prüfung der Frage einer allfälligen im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufenen Nichtigkeit eingegangen und hat eine solche verneint, ist die Wahrnehmung dieser Nichtigkeit im Verfahren dritter Instanz nicht mehr möglich.