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Entscheidung 8 Ob 8/17k×

Entscheidung 8 Ob 8/17k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021906 Rechtssatz 19.11.1968Zivilrecht
Die Warnpflicht des Unternehmers nach § 1168a ABGB besteht grundsätzlich auch gegenüber einem sachkundigen Besteller (so auch schon SZ 35/73).
RS0021941 Rechtssatz 08.07.1980Zivilrecht
Die dem Unternehmer im Sinne des § 1168 a ABGB auferlegten Aufklärungspflichten und Warnpflichten dürfen nicht überspannt werden. Wenn dem Bauunternehmer, der den Rohbau eines Hotels mit Hallenbad und ähnlichen Anlagen herzustellen hat, auferlegt würde, die …
RS0022243 Rechtssatz 03.07.1962Zivilrecht
Warnpflicht des Unternehmers gegenüber dem Besteller auch dann, wenn ein vom Besteller bestellter Sachverständiger die offenbar unrichtigen Anweisungen erteilt. Warnpflicht des mit einer Reparatur beauftragten Sachverständigen insbesondere bei Erkennen eine …
RS0022259 Rechtssatz 02.03.1966Zivilrecht
Die Unrichtigkeit der Anweisung des Bestellers ist offenbar, wenn sie der Unternehmer bei seiner Sachkenntnis wahrnehmen musste (hier: Erzeugung von Filmkränen).
RS0112778 Rechtssatz 18.11.1999Zivilrecht
Die Bestimmungen der BauO für Wien über die Verantwortlichkeiten im Baubewilligungsverfahren und bei der Bauausführung betreffen nach den Gesetzesmaterialien die verwaltungsrechtliche Verantwortung gegenüber der Behörde und nicht die zivilrechtliche Seite; …
RS0116074 Rechtssatz 12.02.2002Zivilrecht
Ob im Einzelfall das Unterbleiben der Aufklärung über einen bei vorauszusetzender Sachkunde erkennbaren Umstand eine schuldhafte, haftungsbegründende Warnpflichtverletzung darstellt, kann wegen der Kasuistik der Fallgestaltung keine allgemein bedeutsame Fra …