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Entscheidung 9 Ob 48/15x×

Entscheidung 9 Ob 48/15x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021335 Rechtssatz 04.07.1991Zivilrecht
Der ärztliche Behandlungsvertrag ist ein im Gesetz nicht näher typisiertes Vertragsverhältnis, auf Grund dessen der Arzt dem Patienten eine fachgerechte, dem objektiven Standard des besonderen Fachs entsprechende Behandlung, nicht aber einen bestimmten Erfo …
RS0026368 Rechtssatz 29.06.1989Zivilrecht
Der Patient hat aus dem Behandlungsvertrag Anspruch auf Anwendung der nach dem Stand der Wissenschaft zu fordernden sichersten Maßnahmen zur möglichsten Ausschaltung oder Einschränkung bekannter Operationsgefahren.
RS0026529 Rechtssatz 18.04.1973Zivilrecht
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht, die grundsätzlich anzunehmen ist, ist Frage des Einzelfalls. Der Arzt muss nicht auf alle nur denkbaren Folgen der Behandlung hinweisen.
RS0038176 Rechtssatz 25.01.1994Zivilrecht
Der mit dem Arzt oder dem Träger eines Krankenhauses abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst auch die Pflicht, den Patienten über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung zu unterrichten.
RS0123136 Rechtssatz 11.12.2007Zivilrecht
a) Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Die pränatale Diagnostik dient nicht zuletzt der Ermittlung von Entwicklungsstörungen und Fehlbil …
RS0130338 Rechtssatz 27.08.2015Zivilrecht
Die im ÄrzteG 1998 geregelte Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten im Einzelfall an Laien (§ 50a) lässt familien- und pflegschaftsrechtlich gebotene Maßnahmen ausdrücklich unberührt. Der Transport eines Kleinkindes zum behandelnden Arzt durch die Elt …